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Aufhebung der Bagatellgrenze bei Mehrabschuss von Schwarzwild

Mit Schreiben vom 03.04. 2019 informiert die Landwirtschaftskammer Hannover, dass die Bagatellgrenze bei Mehrabschuss von Schwarzwild rückwirkend aufgehoben wird. Eine Beantragung der Aufwandsentschädigung für den Mehrabschuss im vergangenen Jagdjahr und zukünftig ist nunmehr bereits ab dem ersten Stück Schwarzwild ermöglicht.

Auszug aus dem Schreiben vom 3.4.19: