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Hörnerklang und Chorgesang

Hörnerklang  und Chorgesang 2026

Traditionsgemäß veranstaltet die Kreisjägerschaft am Vorabend ihrer Jahreshauptversammlung, am Donnerstag, dem 19. März 2026 um 19.00 Uhr im mit Trophäen geschmückten Kurhaussaal Bad
Bevensen erneut ihr traditionelles Konzert unter dem Motto „Hörnerklang und Chorgesang“.

Hörnerklang und Chorgesang
Hörnerklang und Chorgesang © B.Heukamp

Mit der Beteiligung aller Bläsergruppen aus der Jägerschaft des
Landkreises Uelzen e.V. werden ca. 80 Jagdhornbläser und -bläserinnen gemeinsam unter der Leitung von Antje Schumann – aber auch in Einzelauftritten – Jägermärsche und andere konzertante Musikstücke zu Gehör bringen. Mit dabei ist auch wieder die Es-Horn-Bläsergruppe Betzendorf unter der
Leitung von Dörte Heidenecker, die die Zuhörer durch den ganz besonderen Klang ihrer Hörner erfreut.

Hörnerklang und Chorgesang
Hörnerklang und Chorgesang © B.Heukamp

Abrunden wird den Konzertabend mit ihren Liedern Männergesangsverein „Harfe“ aus Sahrendorf/Schätzendorf unter der Leitung von Rolf Puppe.

Durch den Abend als Moderator des Abends führt Hubertus Grau,
Leiter des Hegerings Bevensen.

Während der Veranstaltung zeigt Bettina Heukamp Aufnahmen der heimischen Flora und Fauna.

Einlass ab 18.30 h
Beginn 19.00 Uhr
Veranstaltungsort: Kurhaussaal Bad Bevensen
Eintrittskarten für das Konzert sind an den bekannten Vorverkaufsstellen
in Bad Bevensen und an der Abendkasse im Kurhaus erhältlich.

Die Karten können auch im Onlineportal gekauft werden, hier der Link:

Wildtiererfassung

Flächendeckendes Datenmaterial zur wissenschaftlichen und jagdpolitischen Auswertung .

Die Landesjägerschaft Niedersachsen und das Institut für Wildtierforschung an der Stiftung Tierärztlichen Hochschule Hannover etablierten 1991 die flächendeckende und langfristig angelegte Wildtiererfassung für Niedersachsen (WTE). Von Beginn an erfolgt die Förderung aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- dies sichert die langfristige und qualifizierte Durchführung der WTE.

Wildtiererfassung ist ein einzigartige Möglichkeit, Informationen über unsere bejagbaren und nicht bejagbaren Wildtierbestände zu erhalten.

Bitte beteiligen Sie – die Revierinhaber/-innen – sich an dieser Erhebung, damit wir fundiertes Datenmaterial zu unseren Wildbeständen haben. Dies brauchen wir auch insbesondere zur Unterstützung für unser kreisweites Rebhuhnprojekt.

Zum Download liegt hier das aktuelle WTE-Formular für 2026 vor.


Bitte nutzen Sie nur den WTE-Bogen des aktuellen Jahres, da die Fragen sich von Jahr zu Jahr unterscheiden. Neben den jährlich und turnusmäßig abgefragten Wildarten, kommen in jedem Jahr speziell ausgewählte andere Arten zusätzlich hinzu.

Um rechtzeitig mit der Dateneingabe beginnen zu können, sollten die Revierinhaber die WTE-Bögen bei ihrem Hegeringleiter bis zum 01.06. eines Jahres abgegeben bzw. online abgeschlossen haben. Die Weiterleitung der Bögen an das ITAW sollte dann zeitnah bis zum 31.07.desselben Jahres erfolgen. Die Adresse ist auf den Bögen vermerkt.

Fotos: B.Heukamp

Wildtiererfassung online

Für die Revierinhaberinnen und Revierinhaber ist möglich, die WTE-Angaben für das Jahr 2026 komfortabel auch online über:

                                                    www.wte-nds.de                                                                          

abzugeben.

Wildtiererfassung online
Wildtiererfassung online – Graphik WTE-Niedersachsen

Die Zugangsdaten sind dieselben wie die für das Programm „Jagdstatistik“. Sofern noch nicht geschehen, sind diese über die zuständige Jagdbehörde erhältlich. Eine ausführliche Anleitung dazu ist sowohl als Video-Anleitungs als auch in Form eines pdf-Dokumentes zu finden.

Genauere Informationen finden Sie auf der Seite des Wildtiermanagements unter:
https://www.wildtiermanagement.com/wildtiererfassung/wte-online

Witterungsbedingte Einschränkung der Jagdausübung

Mecklenburg-Vorpommern macht es vor

Der Landesjagdverband MV weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Witterungssituation die Durchführung von Bewegungsjagden zwingend zu unterbleiben hat.
Auch wenn noch nicht offiziell etwas für Niedersachsen entschieden wurde, bleibt es zwar in der eigenen Verantwortung, aber man sollte doch überlegen, ob man tatsächlich eine Drückjagd jetzt noch im LK Ue durchführen möchte.

© Rolfes/DJV

Wir haben bereits länger anhaltenden strengen Frost, verbunden mit windbedingten Schneeverharschungen; dies verbietet, das Wild gezielt zu beunruhigen. Aus wildbiologischen Gründen sollten Bewegungsjagden grundsätzlich ohnehin nach Weihnachten nicht mehr stattfinden. In der jetzigen Wetterlage ist aber die Durchführung einer Bewegungsjagd nicht mehr nur eine  Abwägungsfrage, sondern sollte aus Tierschutzgründen zwingend unterbleiben! Das gezielte Aufscheuchen von Wild führt dazu, dass die Tiere sich im Harschschnee ihre Läufe aufreißen und somit verletzen.

Zudem leben Wildtiere derzeit mit einem abgesenkten Notstoffwechsel und sind auf unbedingte Ruhe angewiesen. Wiederholte Störungen durch Drückjagden zu dieser Jahreszeit führen zu vermehrter Fluchtaktivität und erhöhter Bewegungsintensität. Der damit verbundene zusätzliche Energieverbrauch schwächt die körperliche Kondition der Tiere und begünstigt eine verstärkte Nutzung forstlich sensibler Nahrungsquellen wie Knospen, Triebe und Rinde junger Bäume.

Gleichzeitig sind auch im LK Ue bereits verfrüht geborene, kleinste gestreifte Frischlinge festzustellen, so dass bei Bewegungsjagden nun auch eine sehr hohe Gefahr des Fehlabschusses der Muttertiere besteht.

Die Durchführung von Bewegungsjagden in der aktuellen Jahreszeit ist zwar nicht explizit gesetzlich verboten, da eine sogenannte Notzeit (noch) nicht ausgerufen wurde. Es besteht aber aus vorgenannten Gründen die konkrete Gefahr, als Veranstalter einer Jagd in den Fokus der Strafverfolgung wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu geraten. Eine witterungsbedingt zu unterlassende Bewegungsjagd kann zudem auch zur Einleitung eines Verfahrens zum Entzug des Jagdscheins wegen Unzuverlässigkeit führen.

Aktuelles zur Trichinenprobeabgabe (Stand 01/2026)

Bezahlung nur bar!!

Abgabezeiten Trichinenprobe

Montag:

  • 8.00 h – 9.00 h      in Ue
  • 9.30 h – 11.30 h   in Bad Bevensen

Mittwoch – Das Veterinäramt richtet sich nach dem Mond!!! :     
Jeden Mittwoch im Winter ( Okt. -Jan. = Hauptsaison) ,
sowie immer mittwochs direkt vor und mittwochs direkt nach Vollmond

8.00 h – 9.00 h      in Ue
9.30 h – 11.30 h   in Bad Bevensen

Afrikanische Schweinepest

Afrikanische Schweinepest (Stand 15.12.2025)

 Nachfolgend einige Infos des Veterinäramtes Uelzen zum Stand der ASP in Deutschland.

Niedersachsen ist aktuell nicht von den Sperrzonen betroffen

 

Nordrhein-Westfalen

Am 14.06.2025 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut den ersten Nachweis des ASP-Virus bei einem Wildschwein im Kreis Olpe. Das Tier war von einem Jagdausübungsberechtigten in einem Waldstück bei Kirchhundem verendet aufgefunden worden. Betroffen von der Sperrzone sind neben dem Kreis Olpe auch der Kreis Siegen-Wittgenstein und der Hochsauerlandkreis. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf LAVE.NRW.DE.

Rheinland-Pfalz

Am 09.07.2024 wurde das ASP-Virus erstmals bei einem Wildschwein in Rheinland-Pfalz (LK Alzey-Worms) nachgewiesen. Betroffen von den Sperrzonen sind in Rheinland-Pfalz neben dem LK Alzey-Worms auch der LK Mainz-Bingen, der LK Bad-Dürkheim, der Donnersbergkreis, der Rhein-Pfalz-Kreis sowie die Städte Worms, Frankenthal, Ludwigshafen, Mainz und Speyer. Am 29.11.2024 wurde bei einer Bache im Rhein-Hunsrück-Kreis (Rheinland-Pfalz) das ASP-Virus festgestellt. Das Tier wurde aus dem sich rund 100 Kilometer stromaufwärts befindlichen aktiven ASP-Gebiet am Ufer des Rheins angeschwemmt.

Baden-Württemberg

Am 09.08.2024 wurde das ASP-Virus erstmals bei einem Wildschwein in Baden-Württemberg (Rhein-Neckar-Kreis) nachgewiesen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Seuchengeschehen in Hessen und Rheinland-Pfalz ist von einem Zusammenhang auszugehen. Betroffen von den Sperrzonen sind in Baden-Württemberg neben dem Rhein-Neckar-Kreis auch die Städte Mannheim und Heidelberg.

Hessen

Am 15.06.2024 wurde das ASP-Virus erstmals bei einem Wildschwein in Hessen (LK Groß-Gerau) nachgewiesen. Betroffen von den Sperrzonen sind in Hessen neben Groß-Gerau der Odenwaldkreis, der Main-Taunus-Kreis, der Hochtaunuskreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg, Offenbach-Land, Landkreis Bergstraße sowie die Städte Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach.

Brandenburg

In Brandenburg konnten im September 2025 die Sperrzonen im Landkreis Spree-Neiße erneut deutlich verkleinert werden. Die Sperrzone II mit einer Gesamtfläche von rund 640 Quadratkilometern betrifft aktuell noch die Landkreise Uckermark, Märkisch-Oderland, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz. Am 21.11.2024 wurde ein einzelner tot aufgefundener Keiler im Kreis Oberhavel positiv auf das ASP-Virus untersucht. Seitdem gab es dort keine weiteren ASP-Funde. Die eingerichtete infizierte Zone wurde zum 28.02.2025 aufgehoben.

Sachsen

Sachsen ist seit dem 31.10.2020 von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen betroffen. Seit dem 13.06.2024 wurde jedoch kein ASP-positives Wildschwein mehr gefunden. So konnten im September 2025 die Sperrzonen erneut erheblich verkleinert werden. Die Sperrzone II mit einer aktuellen Größe von 170 Quadratkilometern betrifft derzeit noch den Landkreis Bautzen.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern wurde im November 2021 ein Ausbruch der ASP bei Wildschweinen festgestellt. Nach erfolgreicher Bekämpfung konnten die Sperrzonen im September 2023 vollständig aufgehoben werden. Jedoch sind einige Gemeinden an der polnischen Grenze Teil der Sperrzone I, die aufgrund des aktiven ASP-Geschehens bei Wildschweinen im Osten Polens eingerichtet wurde.

 

Quelle: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/tierseuchen_tierkrankheiten/schwein/afrikanische_schweinepest/afrikanische_schweinepest_allgemeines/afrikanische-schweinepest-207148.html

 

Weitere aktuelle Informationen zum ASP und allgemeinen Tierseuchengeschehen finden Sie unter  https://tsis.fli.de

 

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Aktuelle Hegeringversammlungen

Hegeringversammlungen 2026

(Bitte immer auf eventuelle Änderungen achten)

HR II Bienenbüttel
27.02.26 – 19.00 h – »Gasthaus Wilhelms« – Hohenbünstorf
HR III Ebstorf
26.02.2026 – 19.00 h – »Gasthaus Wilhelms« – Hohenbünstorf
HR IV Wriedel
20.02.2026 – 19.00 h – »Wischofs Gasthaus«, Schatensen
HR V Eimke
27.02.2026– 19.00 h – »Jägerkrug«, Lintzel
HR VI Dreilingen
20.02.2026– 18.00 h –  »Gasthaus Dehrmann«, Bahnsen
HR VII Suderburg
06.03.2026 – 19.00 h –  »Gasthaus Luther’s Carpe Diem«, Suderburg
HR VIII Bodenteich
14.03.2026 – 19.00 h – »Brinks Festscheune«, Langenbrügge
HR IX Wieren
20.02.2026 –  19.00 Uhr  –  »Gasthaus Grützmacher«, Ostedt
HR X Uelzen
06.03.2026– 19:00 Uhr – »Meyer’s Gasthaus Hanstedt II
HR XI Suhlendorf
13.03.2026– 19:00 Uhr – »Gasthaus Ludolphs«, Nestau
HR XII Rosche
14.02.2026 – 19.00 h – »Gasthaus zur Wipperau«, Süttorf
HR XIII Himbergen
13.02.2026 – 19.00 h – »Gasthaus Burmester«, Almstorf
HR XIV Bevensen
20.02.2026 – 19.00 h – »Gasthaus Schmidt«, Groß Hesebeck

Hochwildhegegemeinschaftversammlungen

HWR Süsing
13.03.2026 – 18.00 h »Wischofs Gasthaus« – Schatensen

HWR Suderburg
14.03.2026 – 14.00 h »Gasthaus Luther’s Carpe Diem«, Suderburg

HWR Oberer Drawehn
20.02.2026 – 19.00 h »Gasthaus Ludolphs« Nestau

HWR Göhrde
07.03 .2026 – »Deutsche Eiche« – Zernien

Wildtiere und Feuerwerk

Silvestervergnügen ist traumatisch für unsere (Wild)-tiere

Jedes Jahr zum Jahresende gönnen sich die deutschen Bundesbürger ein Silvestervergnügen der besonderen Art.
Zum Jahreswechsel von 2022 auf 2023 wurde  in Deutschland mit dem Verkauf von Feuerwerk und Böllern für Silvester ein Umsatz in Höhe von rund 180 Millionen Euro erzielt  und damit ein historisches Umsatzhoch erreicht.

Schon am 31. Dezember früh nachmittags zündeln die ersten Mitbürger – mutmaßlich für ihre Kinder – leuchtende, zischende und knallende Zündkörper, um dann pünktlich nach dem Mitternachtssekt noch einmal richtig loszulegen. Doch was macht das mit unserer Umwelt?

Hunde reagieren sehr empfindlich; ein scharfes Pfeifen, grelle Leuchtblitze und anhaltendes Knallen lösen bei Hunden eine körperliche Reaktion aus, die sich „flight, fright or freeze“ (Flucht, Angst oder Erstarren) nennt. Hunde nehmen Feuerwerkskörper als Bedrohung oder potenzielle Gefahr wahr mit der Folge, dass sie in  Angst und Panik verfallen.

Wildtiere leiden unter Feuerwerk
Wildtiere leiden unter Feuerwerk             Bild: B.Heukamp, KI

Ebenso ergeht es unseren Wildtieren. Vögel werden mitten in ihrer Nachtruhe gestört; sie flüchten in die Luft, finden stundenlang keinen Schlafplatz, können nachts möglicherweise gar nichts sehen,  fliegen teilweise bis zur Erschöpfung umher. Sie verlieren teilweise die Orientierung. So sind sie dann leichte Beute für nächtlich jagendes Raubwild. Denken Sie bitte auch an unser Rebhuhnprojekt und auch an unser Niederwild, das sich aufgejagt durch die Feuerwerke im Fluchtmodus befindet und unnötigem Stress ausgesetzt ist.

Auch wird die Umwelt stark durch Feinstaub belastet. Es wird zu Silvester tonnenweise Feinstaub produziert. Plastikmüll entsteht und die dem Feuerwerk farbgebenden Schwermetall-Partikel werden in der Luft verteilt.
Jährlich werden rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM10), davon rund 1.700 Tonnen PM2,5 durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht in etwa einem Prozent der gesamt freigesetzten PM10-Menge in Deutschland. “ [Quelle: Umweltbundesamt]

Verzichten Sie deshalb bitte auf Feuerwerke und Böller!