DJV ruft alle wahlberechtigten Jägerinnen und Jäger dazu auf, sich an der Europawahl zu beteiligen.
Wichtige Entscheidungen in der Jagdpolitik werden auf europäischer Ebene getroffen.
Der DJV ruft zur Teilnahme an der Europawahl auf. Wahlprüfsteine zu jagdlich relevanten Themen liegen den Parteien vor.
Deine Stimme für die Jagd
Das Verbot von bleihaltiger Schrotmunition durch die REACH-Verordnung, die Verschärfung des Waffenrechts durch die EU-Feuerwaffenrichtlinie oder die Änderung des Schutzstatus des Wolfes nach FFH-Richtlinie – die europäische Gesetzgebung beeinflusst die Jagd in Deutschland zunehmend. Es ist deshalb sehr wichtig, der Jagd im Europäischen Parlament eine Stimme zu geben und die Jagdpolitik der kommenden Jahre mitzubestimmen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) ruft alle wahlberechtigte Jägerinnen und Jäger dazu auf, sich an der Europawahl zu beteiligen. Zum zehnten Mal wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ihr Parlament, europaweit in der Zeit vom 6. bis zum 9. Juni, in Deutschland am 9. Juni 2024.
Der DJV hat einen Fragenkatalog erstellt und sich mit diesem an die wichtigsten Parteien gewandt. Mit den sogenannten Wahlprüfsteinen sollen die Positionen der Parteien zu bestimmten jagdlich relevanten Themen abgefragt werden. Die Antworten der Parteien werden voraussichtlich ab Ende April auf jagdverband.de veröffentlicht.
Das Europäische Parlament ist neben der Europäischen Kommission und dem Europarat eines der drei wichtigsten Gremien der Gesetzgebung und das einzige direkt gewählte Organ. Es nimmt maßgeblichen Einfluss auf fast alle Gesetzgebungsvorhaben der EU. Europaweit werden insgesamt 720 Abgeordneten neu gewählt – 96 davon in Deutschland. [Quelle: DJV]
Landvolk Niedersachsen veranstaltet Tag des offenen Hofes 2024
Am 09. Juni 2024 veranstaltet das Landvolk Niedersachsen wieder gemeinsam mit dem NDR, den Landfrauen und der Landjugend die landesweite Aktion „Tag des offenen Hofes“.
Tag des offenen Hofes im Landkreis Uelzen
Im Landkreis Uelzen ist ein Tag rund ums Ei auf dem Schüttenbuers Hoff der Familie Marquardt in Hohenbünstorf geplant.
Tag des offenen Hofes in den Nachbarlandkreisen
Im Landkreis Lüchow-Dannenberg wird dieser Tag rund um den Kuhstall der Familie Fabel in Landsatz an der Elbe geplant. Im Landkreis Lüneburg findet dieser Tag rund um den Kuhstall der LüneHöfe KG in Echem statt.
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Landvolk und Landwirte stehen Rede und Antwort und laden Sie herzlich ein, die landwirtschaftlichen Betriebe kennenzulernen.
»Woche der Natur« 2024 in Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung
Im Jahr 2024 bietet die Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. in Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung Aktionen für die niedersachsenweite Naturwoche vom 15.06. – 23. 06 . 2024 an.
Veranstaltungen finden statt am Wildgatter (Jägerschaft Uelzen) und im Wald in Wichmannsburg (Hegering Bienenbüttel, 22.6.24, s.u.)
Ort Wildgatter Uelzen :
Anfahrt zum Wildgatter: Richtung Klinikum Uelzen. Am Waldrand gibt es kostenlose Parkplätze und einen großen öffentlichen Kinderspielplatz. GPS: Breite 52.97084727 und Länge 10.53006828. Am Fichtengrund 1 in 29525 Uelzen
Veranstaltungstage:
• Montag, 17.06.2024 – 11.00 h – 14.00 h – Führung von Schulklassen
• Mittwoch, 19.06.2024 – 11.00 h – 14.00 h – Führung von Schulklassen
•Freitag, 21.06.2024 – ab 14.00 h – offen
Führungen durch das Wildgatter Stadtwald Uelzen mit Infomobil und Wildfleisch vom Grill
An ausgewählten Tagen werden Führungen durch das Wildgatter angeboten: Es werden Schulklassen aus dem Landkreis Uelzen von Jägerinnen und Jägern durch das Gelände des Wildgatters am Stadtwald geführt. Die Wanderwege des Wildgatters führen vorbei an heimischen Tierarten wie z.B. Fasane, Wildschweine, Uhus, Muffelwild, Damwild und Rotwild. Bei unseren Führungen wird auf die Lebensweise, Eigenheiten und Besonderheiten der dort lebenden heimischen Wildtiere eingegangen. Das Augenmerk liegt auf Gefahren für heimische Populationen durch die (menschengemachten) Veränderung der Natur und wie man den Tieren helfen kann. Auch sollen Bestimmungshilfen gegeben werden: »Was läuft und fliegt denn da?« Die Kinder soll wieder einen näheren Bezug zur Natur ermöglicht und richtige Verhaltensweisen im Umgang und Begegnung mit Wildtieren nahe gebracht werden.
Im Anschluss an die Führungen können weitere Wildtiere im Infomobil der Jägerschaft bestaunt und Infohefte zu Spuren und Fährten, Flug- und Haarwild und Blühpflanzen mitgenommen werden.
ForscherdrangWer kennt denn diese TiereWas läuft und fliegt denn da?Infomobil Infomobil begeistert – Fotos: B.Heukamp
Ein kleiner Stand mit Powerpoint und Anschauungsmaterial wird den Kindern die Kitzrettung im Frühjahr vorstellen.
Drohne mit Wärmebildkamera Foto: B.Heukamp
Jägerinnen und Jäger stehen mit ihrem Fachwissen bereit, Fragen zu beantworten.
Kulinarischer Genuss – Wildbret
Am Grill kann Wildfleisch verköstigt werden. Vieles spricht für Wildfleisch: Reh und Hirsch leben im Wald und auf den Feldern. Sie äsen dort, während Rinder und Schweine in Ställen gehalten und gemästet werden. Wildfleisch ist fettarm und sehr kurzfaserig. Richtig zubereitet, ist frisches Wildbret deshalb besonders zart. Im Wildfleisch stecken besonders viel Vitamin B und Mineralstoffe wie Selen, Zink und Eisen. Da die Wildtiere in der Regel nicht zusätzlich gefüttert werden und auch sonst keine Medikamente erhalten, entspricht das Fleisch sozusagen Bio-Qualität und ist auch besonders reich an Omega-3-Fettsäuren.
Wildfleisch – gesund und von höchster Qualität Foto: B.Heukamp
Hegering Bienenbüttel – Heimische Wildtiere und ihr Lebensraum
Foto: privat
Beschreibung
Heimische Wildtiere und ihr Lebensraum: entdecken, erleben und verstehen! Zielgruppe: Kinder im Grundschulalter. Inmitten der Natur erhalten die Kinder in kleinen Gruppen anhand von vielen Beispielen zum Anfassen (Präparate / Gehörne / Felle / Knochen) Informationen über die Nahrung, den Tagesablauf, die typischen Merkmale und Verhaltensweisen der Tiere, um selbstständig Zusammenhänge in der Natur erkennen zu können. Geplant sind auch kleine Bastelaktionen mit Naturmaterialien zum Mitnehmen. Bitte an wetterfeste Kleidung und Essen/Trinken aus dem Rucksack denken.
Flächendeckendes Datenmaterial zur wissenschaftlichen und jagdpolitischen Auswertung .
Die Landesjägerschaft Niedersachsen und das Institut für Wildtierforschung an der Stiftung Tierärztlichen Hochschule Hannover etablierten 1991 die flächendeckende und langfristig angelegte Wildtiererfassung für Niedersachsen (WTE). Von Beginn an erfolgt die Förderung aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- dies sichert die langfristige und qualifizierte Durchführung der WTE.
Wildtiererfassung ist ein einzigartige Möglichkeit, Informationen über unsere bejagbaren und nicht bejagbaren Wildtierbestände zu erhalten.
Bitte beteiligen Sie – die Revierinhaber/-innen – sich an dieser Erhebung, damit wir fundiertes Datenmaterial zu unseren Wildbeständen haben. Dies brauchen wir auch insbesondere zur Unterstützung für unser kreisweites Rebhuhnprojekt.
Mit Stand Januar 2024 haben die Landkreise Leer, Holzminden, Wesermarsch, Cuxhaven und Uelzen die technischen Voraussetzungen noch nicht umgesetzt, so dass hier eine online-Beteiligung noch nicht möglich sein wird.
Bitte nutzen Sie nur den WTE-Bogen des aktuellen Jahres, da die Fragen sich von Jahr zu Jahr unterscheiden. Neben den jährlich und turnusmäßig abgefragten Wildarten, kommen in jedem Jahr speziell ausgewählte andere Arten zusätzlich hinzu.
Um rechtzeitig mit der Dateneingabe beginnen zu können, sollten die Revierinhaber die WTE-Bögen bei ihrem Hegeringleiter bis zum 01.06.2024 abgegeben haben. Die Weiterleitung der Bögen an das ITAW sollte dann zeitnah bis zum 31.07.2024 erfolgen. Die Adresse ist auf den Bögen vermerkt.
Am 22.12.2023 haben wir in den Revieren Ripdorf, Woltersburg, Oldenstadt und Molzen mit Habicht und Falke gebeizt.
Unter den Augen sehr interessierter und angenehmer Jagdausübungsberechtigter kamen drei Krähen zur Strecke!
Wir hatten trotz widrigstem Wetter einen wunderschönen Jagdtag!
Bei der Auswertung von mehr als 500 Studien durch ein Team um Christopher Lepczyk von der Universität Auburn wurde belegt, dass freilaufende Katzen weltweit vielerorts bedingt durch ihr breites Beutespektrum zur Gefährdung der Artenvielfalt beitragen. Die Untersuchung und Auswertung von Kotproben ergab, dass zur Beute ein erheblicher Anteil von bereits vom Aussterben bedrohter Tierarten gehören, wie z.B. Vögel, Säugetier- und Reptilienarten. Mit ca. 17 Prozent sind die erfassten Arten (der Beute) in der Roten Liste der gefährdeten Arten der Weltnaturschutzunion (IUCN) gelistet.
»Freigänger« Foto: B.Heukamp
Katzen, die auf fast allen Kontinenten vorkommen, teils eingeführt durch den Menschen, zählen zu den problematischsten invasiven Arten; nicht nur, dass sie durch ihre vielfältige Nahrung Wildtierarten bedrohen, auch durch Übertragung von Krankheiten und Verdrängung anderer Arten sind sie sehr problematisch. Das Forscherteam kommt zu dem Schluss, dass es dringend mehr Maßnahmen und Initiativen zu Reduzierung der Auswirkung frei lebender Katzen bedürfe. Laut Schätzung des NABU töten mehr als 15 Millionen in Deutschland lebende Hauskatzen jährlich Dutzende Millionen Vögel.
Einsatz von Lebendfallen zum Einfangen von freilebenden Hauskatzen durch Tierschutzvereine
Benötigen Tierschützer einen „Fallenschein“ für den Einsatz von Lebendfallen?
Zur Beantwortung dieser Frage kam ein Schreiben aus dem Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (NMELV) [12.12.2023]
Viele Tierschutzvereine beteiligen sich an Kastrationsaktionen freilebender Hauskatzen mit Einfangaktionen. Für diese müssten überwiegend Lebendfallen eingesetzt werden. Dabei bestünden offenbar bei den verschiedenen Interessengruppen Missverständnisse hinsichtlich der angeblichen Notwendigkeit eines jagdrechtlichen „Fallenscheins“ für den Einsatz der Lebendfallen.
Nach Prüfung der Rechtslage teilt das NMELV mit, dass für das Einfangen von Hauskatzen zum Zwecke der Kastration aus Tierschutzgründen die vom Landestierschutzverband eingesetzte Person keinen jagdrechtlichen Fallenlehrgang absolvieren muss. Allerdings muss eine Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten vorliegen, sofern die Fallen in einem Jagdbezirk aufgestellt werden.
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und das Tierschutzgesetz (TierSchG) stehen als Bundesgesetze gleichrangig nebeneinander, § 44 a BJagdG.
Soweit das BJagdG besondere Regelungen zum Schutz der Tiere enthält, geht es insoweit als spezielles Tierschutzrecht dem allgemeinen Tierschutzgesetz vor.
Bei dem Aufstellen von Katzenfallen durch TierschützerInnen handelt es sich nicht um Jagdausübung i. S. d. § 1 Abs. 4 BJagdG, da es sich bei Hauskatzen weder um Wild noch um eine jagdbare Art handelt. Da vorliegend das BJagdG keine Anwendung findet, ergeben sich die Regelungen aus § 13 Abs. 1 S. 1 TierSchG. Von den Fallen darf nach § 13 Abs. 1 S. 1 TierSchG nicht die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere ausgehen.
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 25 Abs. 5 Satz 5 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) ist die Digitalisierung der Jagdstatistik einzuführen. Ab dem kommenden Jagdjahr (2024/25) müssen Abschussergebnisse von den Revierinhabern bzw. Jagdausübungsberechtigten (JAB) online erfasst werden. Hierfür ist es erforderlich, dass der Unteren Jagdbehörde (UJB) für jedes Revier ein Onlineverantwortlicher nebst Email-Adresse benannt wird. Dies kann einer der Pächter, der Eigenjagdbesitzer, der Hegeringleiter oder auch ein Nichtjäger sein. Der Onlineverantwortliche erhält von der UJB Zugangsdaten für das Revier und kann dann sämtliche Abschüsse einschließlich Fallwild selbstständig erfassen. Die Abschussplanung wird künftig ebenfalls über den selben Zugang erfolgen.
Achtung – Frist beachten!
Bitte teilen Sie der Jagdbehörde die/den Onlineverantwortliche/n mit dem beigefügten Vordruck (siehe Download) bis spätestens zum 10.12.2023 mit. Der Meldebogen kann per Post, Email oder Fax an die Jagdbehörde zurückgesandt werden.
Der Streckenbericht für das Jagdjahr 2023/24 wird noch in gewohnter Form erstellt.
in der LJN/ im DJV
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