Wildtiere und Feuerwerk

Silvestervergnügen ist traumatisch für unsere (Wild)-tiere

Jedes Jahr zum Jahresende gönnen sich die deutschen Bundesbürger ein Silvestervergnügen der besonderen Art.
Zum Jahreswechsel von 2022 auf 2023 wurde  in Deutschland mit dem Verkauf von Feuerwerk und Böllern für Silvester ein Umsatz in Höhe von rund 180 Millionen Euro erzielt  und damit ein historisches Umsatzhoch erreicht.

Schon am 31. Dezember früh nachmittags zündeln die ersten Mitbürger – mutmaßlich für ihre Kinder – leuchtende, zischende und knallende Zündkörper, um dann pünktlich nach dem Mitternachtssekt noch einmal richtig loszulegen. Doch was macht das mit unserer Umwelt?

Hunde reagieren sehr empfindlich; ein scharfes Pfeifen, grelle Leuchtblitze und anhaltendes Knallen lösen bei Hunden eine körperliche Reaktion aus, die sich „flight, fright or freeze“ (Flucht, Angst oder Erstarren) nennt. Hunde nehmen Feuerwerkskörper als Bedrohung oder potenzielle Gefahr wahr mit der Folge, dass sie in  Angst und Panik verfallen.

Wildtiere leiden unter Feuerwerk
Wildtiere leiden unter Feuerwerk             Bild: B.Heukamp, KI

Ebenso ergeht es unseren Wildtieren. Vögel werden mitten in ihrer Nachtruhe gestört; sie flüchten in die Luft, finden stundenlang keinen Schlafplatz, können nachts möglicherweise gar nichts sehen,  fliegen teilweise bis zur Erschöpfung umher. Sie verlieren teilweise die Orientierung. So sind sie dann leichte Beute für nächtlich jagendes Raubwild. Denken Sie bitte auch an unser Rebhuhnprojekt und auch an unser Niederwild, das sich aufgejagt durch die Feuerwerke im Fluchtmodus befindet und unnötigem Stress ausgesetzt ist.

Auch wird die Umwelt stark durch Feinstaub belastet. Es wird zu Silvester tonnenweise Feinstaub produziert. Plastikmüll entsteht und die dem Feuerwerk farbgebenden Schwermetall-Partikel werden in der Luft verteilt.
Jährlich werden rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM10), davon rund 1.700 Tonnen PM2,5 durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht in etwa einem Prozent der gesamt freigesetzten PM10-Menge in Deutschland. “ [Quelle: Umweltbundesamt]

Verzichten Sie deshalb bitte auf Feuerwerke und Böller!

Beizjagd im ausgehenden Jahr

Falkner wieder unterwegs auf Krähenjagd

Am 22.12.2023 haben wir in den Revieren Ripdorf, Woltersburg, Oldenstadt und Molzen mit Habicht und Falke gebeizt.
Unter den Augen sehr interessierter und angenehmer Jagdausübungsberechtigter kamen drei Krähen zur Strecke!
Wir hatten trotz widrigstem Wetter einen wunderschönen Jagdtag!

Nadine Leifeld

Studien zu freilaufenden Katzen und Artenvielfalt

Bei der Auswertung von mehr als 500 Studien durch ein Team um Christopher Lepczyk von der Universität Auburn wurde belegt, dass freilaufende Katzen weltweit vielerorts bedingt durch ihr breites Beutespektrum zur Gefährdung der Artenvielfalt beitragen. Die Untersuchung und Auswertung von Kotproben ergab, dass zur Beute ein erheblicher Anteil von bereits vom Aussterben bedrohter Tierarten gehören, wie z.B. Vögel, Säugetier- und Reptilienarten. Mit ca. 17 Prozent sind die erfassten Arten (der Beute) in der Roten Liste der gefährdeten Arten der Weltnaturschutzunion (IUCN) gelistet.

freilaufende Katze»Freigänger«                                                           Foto: B.Heukamp

Katzen, die  auf fast allen Kontinenten vorkommen, teils eingeführt durch den Menschen, zählen zu den problematischsten invasiven Arten; nicht nur, dass sie durch ihre vielfältige Nahrung Wildtierarten bedrohen, auch durch Übertragung von Krankheiten und Verdrängung anderer Arten sind sie sehr problematisch. Das Forscherteam kommt zu dem Schluss, dass es dringend mehr Maßnahmen und Initiativen zu Reduzierung der Auswirkung frei lebender Katzen bedürfe. Laut Schätzung des NABU töten mehr als 15 Millionen in Deutschland  lebende Hauskatzen jährlich Dutzende Millionen Vögel.

[Quelle: Artikel »Frei laufende Katzen gefährden weltweit die Artenvielfalt« – 14.Dez.2023 – Süddeutsche Zeitung]

Einsatz von Lebendfallen zum Einfangen von freilebenden Hauskatzen – rechtlicher Aspekt

Einsatz von Lebendfallen zum Einfangen von freilebenden Hauskatzen durch Tierschutzvereine

Benötigen Tierschützer einen „Fallenschein“ für den Einsatz von Lebendfallen?

Zur Beantwortung dieser Frage kam ein Schreiben aus dem Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (NMELV) [12.12.2023]

Viele Tierschutzvereine beteiligen sich an Kastrationsaktionen freilebender Hauskatzen mit Einfangaktionen. Für diese müssten überwiegend Lebendfallen eingesetzt werden. Dabei bestünden offenbar bei den verschiedenen Interessengruppen Missverständnisse hinsichtlich der angeblichen Notwendigkeit eines jagdrechtlichen „Fallenscheins“ für den Einsatz der Lebendfallen.
Nach Prüfung der Rechtslage teilt das NMELV mit, dass für das Einfangen von Hauskatzen zum Zwecke der Kastration aus Tierschutzgründen die vom Landestierschutzverband eingesetzte Person keinen jagdrechtlichen Fallenlehrgang absolvieren muss. Allerdings muss eine Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten vorliegen, sofern die Fallen in einem Jagdbezirk aufgestellt werden.

Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und das Tierschutzgesetz (TierSchG) stehen als Bundesgesetze gleichrangig nebeneinander, § 44 a BJagdG.
Soweit das BJagdG besondere Regelungen zum Schutz der Tiere enthält, geht es insoweit als spezielles Tierschutzrecht dem allgemeinen Tierschutzgesetz vor.
Bei dem Aufstellen von Katzenfallen durch TierschützerInnen handelt es sich nicht um Jagdausübung i. S. d. § 1 Abs. 4 BJagdG, da es sich bei Hauskatzen weder um Wild noch um eine jagdbare Art handelt. Da vorliegend das BJagdG keine Anwendung findet, ergeben sich die Regelungen aus § 13 Abs. 1 S. 1 TierSchG. Von den Fallen darf nach § 13 Abs. 1 S. 1 TierSchG nicht die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere ausgehen.

Termine Hegeringversammlungen 2024


Hegeringversammlungen 2024

vorläufige Termine – gegebenenfalls gibt es noch Änderungen

HR II Bienenbüttel
01.03.2024 – 19.00 h – »Gasthaus Wilhelms« – Hohenbünstorf
HR III Ebstorf
29.02.2024 – 19.00 h – »Gasthaus Wilhelms« – Hohenbünstorf
HR IV Wriedel
16.02.2024 – 19.00 h – »Wischofs Gasthaus«, Schatensen
HR V Eimke
23.02.2024 – 19.00 h – »Jägerkrug«, Lintzel

HR VI Dreilingen
23.02.2024 – 18.00 h –  »Gasthaus Dehrmann«, Bahnsen
HR VII Suderburg
01.03.2024 – 19.00 h –  »Gasthaus Luther’s Carpe Diem«, Suderburg
HR VIII Bodenteich
09.03.2024 – 19.00 h – »Brinks Festscheune«, Langenbrügge
HR IX Wieren
23.02.2024 –  19.00 Uhr  –  »Gasthaus Grützmacher«, Ostedt

HR X Uelzen
08.03.2024 – 19:00 Uhr – »Gasthaus Rehn«, Masendorf
HR XI Suhlendorf
08.03.2024 – 19:00 Uhr – »Gasthaus Ludolphs«, Nestau
HR XII Rosche
10.02.2024 – 19.00 h – »Gasthaus zur Wipperau«, Süttorf
HR XIII Himbergen
09.02.2024 – 19.00 h – »Gasthaus Burmester«, Almstorf
HR XIV Bevensen
16.02.2024 – 19.00 h – »Gasthaus Schmidt«, Groß Hesebeck

Hochwildhegegemeinschaftversammlungen

HWR Süsing
08.03.2024 – »Wischofs Gasthaus« – Schatensen

HWR Suderburg
24.02.2024 – »Gasthaus Luther’s Carpe Diem«, Suderburg

HWR Oberer Drawehn
16.02.2024 – »Gasthaus Ludolphs« Nestau

HWR Göhrde
02.03.2024 – 15 Uhr
»Deutsche Eiche« – Zernien

Jagdstatistik online

Jagdstatistik ab Jagdjahr 2024/25  online

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 25 Abs. 5 Satz 5 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) ist die Digitalisierung der Jagdstatistik einzuführen. Ab dem kommenden Jagdjahr (2024/25) müssen Abschussergebnisse von den Revierinhabern bzw. Jagdausübungsberechtigten (JAB) online erfasst werden.
Hierfür ist es erforderlich, dass der Unteren Jagdbehörde (UJB) für jedes Revier ein Onlineverantwortlicher nebst Email-Adresse benannt wird. Dies kann einer der Pächter, der Eigenjagdbesitzer, der Hegeringleiter oder auch ein Nichtjäger sein.
Der Onlineverantwortliche erhält von der UJB Zugangsdaten für das Revier und kann dann sämtliche Abschüsse einschließlich Fallwild selbstständig erfassen. Die Abschussplanung wird künftig ebenfalls über den selben Zugang erfolgen.

Achtung – Frist beachten!

Bitte teilen Sie der Jagdbehörde  die/den Onlineverantwortliche/n mit dem beigefügten Vordruck (siehe Download) bis spätestens zum 10.12.2023 mit. Der Meldebogen kann per Post, Email oder Fax an die Jagdbehörde zurückgesandt werden.

Der Streckenbericht für das Jagdjahr 2023/24 wird noch in gewohnter Form erstellt.

Landesjagdbericht 2022/23 veröffentlicht

Bericht informiert über Jagdstrecken und jagdliche Schwerpunktthemen in Niedersachsen

Die LJN hat am 21.11.2023 gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium den Landesjagdbericht 2022/2023 veröffentlicht.

Den digitalen Landesjagdbericht zum Herunterladen findet man hier:
https://www.ljn.de/fileadmin/dateien/ljn.de/News/23_11__LJN_Jagdbericht_2022_23_interaktiv_DS.pdf

Anmerkungen dazu von der LJN hier:
https://www.ljn.de/ueber-uns/aktuelles/news-artikel/news/landesjagdbericht-2022-2023-veroeffentlicht

 

Befund verendeter Wildschweine im Raum Zernien

 

Die fünf Frischlinge, die Anfang November im Raum Göhrde / Zernien bei einer revierübergreifen Jagd tot aufgefunden wurden, litten an der Wild- oder Rinderseuche.

Nach Mitteilung vom Veterinäramt  Lüchow-Dannenberg  (Frau Dr. Mennerich–Bunge) waren alle toten Frischling AK negativ. Bei allen wurden jedoch Pasteurellen des Kapseltyps B nachgewiesen sowie damit einhergehende Lungenveränderungen. Sie sind daher an einer dadurch verursachten Septikämie verstorben (Wildseuche). Diese Wild-und Rinderseuche ist in Deutschland nicht anzeige-oder meldepflichtig, kann aber auch auf Wiederkäuer übergehen.

Erfolgreiche Beizjagd auf Krähen

Falkner auf  Krähenbeize

Falknersheil!

Resultierend aus der Vorstellung der Beizjagd durch Nadine Leifeld und Niels Meyer-Först bei der vergangenen Revierpächterversammlung und einer enorm großen Bereitschaft der Pächter dieses Vorhaben zu unterstützen, konnten inzwischen schon zwei Beizjagden in den zur Verfügung gestellten Revieren in dieser Saison durchgeführt werden.

Am 27.10.2023 mit Jochen Becker und am 31.10.2023 mit Robert Lüdemann.

Beizjagd auf Krähen

An beiden Tagen standen uns mehrere Reviere zur Verfügung und der Habicht hatte je einen erfolglosen, aber sehenswerten Jagdflug mit anschließendem guten Appell zurück zur Falknerin und je einen erfolgreichen Jagdflug.
So beizten wir am 27.10. eine Krähe in Klein Liedern und am 31.10. in Groß Liedern.

Danke für eure Unterstützung!
Wir werden euch wieder behelligen!
Nadine Leifeld
Niels Meyer-Först

Warnung: Babesiose bei Hunden im LK Celle

Braune Hundezecke und Auwaldzecke übertragen Babesiose im Landkreis Celle

Eine Tierarztpraxis im Landkreis Celle meldet mehrere Fälle von Babesiose bei Hunden. Diese parasitäre Erkrankung wird von der Auwaldzecke (Dermacentor reticulatus) und der braunen Hundezecke (Rhipicephalus sanguineus) übertragen. Die Zecke dient als Zwischenwirt. Über den Speichel der Zecke dringen die Babesien bei einem Zeckenstich in das Blut des Wirtes (Hund). Dort vermehren sie sich, und die Erkrankung führt bei Hunden  zur Zerstörung der roten Blutkörperchen (Hämolyse) und in Folge zur Blutarmut (Anämie). Sie kann bei Hunden unbehandelt tödlich enden.

Achten Sie auf Ihren Hund, kontrollieren den Zeckenbefall und schützen Ihren Hund prophylaktisch!

mögliche Symptome:
• gestörtes Allgemeinverhalten
• Fieber
• gefolgt von Fressunlust, Gewichtsverlust
• Mattigkeit.
• weiter blasse Schleimhäute (Folge der Blutarmut)
• Gelbsucht (Ikterus)
• Ausscheidung von Blutfarbstoff mit dem Harn (Hämoglobinurie)
–>  Harn verfärbt sich  charakteristisch dunkelrot bis kaffeebraun

Behandlung:
Früherkennung ist wichtig! –> Tierarzt
–> Behandlung mit Wirkstoff Imidocarp
–> bei fortgeschrittener Erkrankung (hochgradiger Anämie) können auch eine/mehrere Bluttransfusion/-en erforderlich sein.

Prophylaxe:
Einen wirksamen Schutz bieten Präparate mit zeckenabtötender Wirkung, z.B. Spoton-Präparate, die äußerlich angewendet werden, oder Präparate in Form von Tabletten.

in der LJN/ im DJV

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