Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild (4/2019)

Allgemeinverfügung

An alle Inhaber der zu den Hegeringen 2 bis 14 gehörenden Jagdbezirke und der zu den Hochwildgemeinschaften Süsing, Suderburg, Oberer Drawehn und Göhrde – soweit sie im Landkreis Uelzen liegen – gehörenden Jagdbezirke.
Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild (Kahlwild und Hirsche der Klasse III) für die Hegeringe 2 bis 14 und die Hochwildhegegemeinschaften Süsing, Suderburg, Oberer Drawehn und Göhrde.
Gemäß 24 Abs. 5 Nr. 1 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) vom 13.03.2001 (Nds. GVBl. S. 100) in der zur Zeit geltenden Fassung wird allen Inhabern der o.a. Jagdbezirke zur Erfüllung des Abschussplanes und zur Verhinderung von Wildschäden erlaubt, in ihren im hiesigen Landkreis gelegenen Jagdbezirken bis zum 31.03.2022 Rotwild (Kahlwild und Hirsche der Klasse III) zur Nachtzeit zu erlegen.
Diese Erlaubnis erstreckt sich nur auf die für die vorgenannten Jagdbezirke bis zum 31.03.2022 erfolgte Freigabe an Rotwild (Kahlwild und Hirsche der Klasse III) unter Berücksichtigung der Jagd- und Schonzeitbestimmungen.
Aus hegerischen Gründen ist es erforderlich, den festgesetzten Abschussplan zu erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass führende Tiere nicht erlegt werden dürfen.

Uelzen, 04.04.2019
Landkreis Uelzen
Der Landrat Dr. Blume

 

Aufhebung der Bagatellgrenze bei Mehrabschuss von Schwarzwild

Mit Schreiben vom 03.04. 2019 informiert die Landwirtschaftskammer Hannover, dass die Bagatellgrenze bei Mehrabschuss von Schwarzwild rückwirkend aufgehoben wird. Eine Beantragung der Aufwandsentschädigung für den Mehrabschuss im vergangenen Jagdjahr und zukünftig ist nunmehr bereits ab dem ersten Stück Schwarzwild ermöglicht.

Auszug aus dem Schreiben vom 3.4.19:

Aktuelles zur Trichinenprobeabgabe (Stand 01/2023)

Bezahlung nur bar!!

Abgabezeiten Trichinenprobe

Montag:

  • 8.00 h – 9.00 h      in Ue
  • 9.30 h – 11.30 h   in Bad Bevensen

Mittwoch – Das Veterinäramt richtet sich nach dem Mond!!! :     
Jeden Mittwoch im Winter ( Okt. -Jan. = Hauptsaison) ,
sowie immer mittwochs direkt vor und mittwochs direkt nach Vollmond

  • 8.00 h – 9.00 h      in Ue

Freitag:

  • 8.00 h –  9.00 h     in Ue
  • 9.30 h – 11.30 h   in Bad Bevensen

KLEINER TIPP:

Alle Abgabetermine und weitere Hinweise zur Untersuchung von Wildschweinproben auf Trichinen finden Sie auch unter dem Suchbegriff „Trichine“ unter www.uelzen.de


Terminplan Trichinenuntersuchung 2023

Jagd- und Waffenbehörde in neuen Räumlichkeiten

Landkreis Uelzen
Jagd- und Waffenbehörde
Veerßer Str. 53
29525 Uelzen

Jagdscheine, Waffenbesitzkarten, Kl. Waffenschein: A – L
Frau Thielert (außer Di)
Tel.: 0581 – 82 – 148
Zimmer 309

Jagdscheine, Waffenbesitzkarten, Kl. Waffenschein: M – Z
Frau Rüdiger (außer Mi)
Tel.: 0581 – 82 – 150
Zimmer 308

Jagdrecht (allgem.):
Frau Linne-Müller
Tel.: 0581 – 82 – 149
Zimmer 307

Sprechzeiten: tägl. 8.30 h – 12.00
Donnerstagnachmittag nur nach Vereinbarung

Terminvereinbarung ist zu empfehlen!

Fax: 0581 – 82 – 419
E-Mail: jagd (at) landkreis-uelzen.de

Veranstaltungen

Zur Erinnerung:

Hörnerklang und Chorgesang

unser Konzert »Hörnerklang und Chorgesang« findet am

21. März 2019 im Kurhaus Bad Bevensen

statt, begleitet von einer Bilderschau mit Fotos aus unserer Natur. Einlaß: 19.00 h, Beginn:  19.30 h
Karten: 9,00 € , mit Kurkarte 8,00 Euro; Abendkasse + 1,00 Euro

Hauptversammlung

Unsere Mitgliederversammlung findet

am 22. März 2019 um 19.00 h

im Kurhaus Bad Bevensen statt.

»Gemeinsam Jagd erleben«

Auch in diesem Jahr präsentiert sich die Jägerschaft Uelzen wieder auf dem Herzogenplatz in Uelzen

am 01. Juni 2019

mit Einblicken in die Natur und die Jagd. Für große und kleine Besucher soll die Vielfalt unseres heimisches Wild dargestellt werden und der Einsatz der Jäger für die Natur. Das wertvolle Lebensmittel Wildfleisch wird vorgestellt.


»Gemeinsam Jagd erleben«

Mit unserem Infomobil werden die Kleinen an unsere Wildtiere im wahrsten Sinne des Wortes herangeführt.

Unser Infomobil gewährt Einblicke in die Natur

Aufbruchtonne – Abholung

Abholung der Aufbruchtonnen durch die Firma rendac

Abholung der Tonnen erfolgt durch die Tierkörperbeseitigungsfirma rendac ; »wo immer man die auch hinbestellt, holen sie auch ab«, natürlich nur da, wo das Fahrzeug auch problemloshinfahren kann.

Tierkörperbeseitigungsfirma rendac
27356 ROTENBURG/ WÜMME
Fax 04268/9313-20

Tel.:  0800-7793333
www.rendac.de

Öffnungszeiten Helpdesk
Montag bis Freitag:  6:00 – 18:00 Uhr

Email: kundenservice@rendac.de

Jeder der die Tonne abholen lässt, erhält eine (evtl. neue) Kundennummer. diese Kundennummer kann dann für weitere Abholungen genutzt werden.
Bezahlung erfolgt nach Gewicht zuzüglich einer Abholpauschale.

Aujeszkysche Krankheit tritt wieder auf

Mehrere positive Proben mit der Aujeszkyschen  Krankeit

Das Veterinäramt Uelzen informiert, dass es Anfang November aus dem Raum Eimke drei Nachweise und ein fragliches AK-Ergebnis gab,  sowie  ein weiteres fragliches AK-Ergebnis Mitte November aus dem Raum Stadensen; alle Befunde wurden über das Monitoring von gesund erlegten Wildschweinen entdeckt.

Bitte denken Sie daran, dass Sauen, die die Aujeszkysche Krankheit als Wirt in sich tragen, eine tödliche Gefahr für jeden Jagdhund sind. Die AK endet bei Hunden immer tödlich. Speichelkontakt z.B. beim Binden eines Stückes reicht bereits zur Infektion aus.

Studie: Blaue Wildreflektoren sind nutzlos gegen Wildunfälle

Auf 150 Teststrecken in den Landkreisen Göttingen, Höxter, Kassel und Lahn-Dill hat die Universität Göttingen Wildunfälle untersucht. Hier hätten sich die blauen Wildreflektoren als wirkungslos erwiesen, so der Waldökologe C. Ammer gegenüber der dpa. Es wurden für diese Studie ca. 10.000 Stunden Videomaterial ausgewertet; entlang der Teststrecken wurde dieses mit Infrarottechnik aufgenommen. So soll es für das Verhalten der Tiere keine Rolle spielen, ob sich an der Strecke blaue Reflektoren befanden oder eben nicht.

Die Studie wurde im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) erstellt.
2017 wurden 2017 durch den Gesamtverband der Versicherer  bundesweit rund 275.000 Wildunfälle registriert.

(Quelle: Spiegel-Online und FAZ)

 

 

in der LJN/ im DJV

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