Maul- und Klauenseuche in Brandenburg

Präventionsmaßnahmen für Jäger

Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,
angesichts des bestätigten Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Bestand mit Wasserbüffeln im brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland möchten wir Sie über die aktuelle Lage sowie die erforderlichen Maßnahmen und Verhaltensweisen informieren, um eine weitere Ausbreitung dieser hochinfektiösen Tierseuche zu verhindern.

Wichtige Hinweise und Empfehlungen:

1. Jagdreisen in betroffene Gebiete:

Bitte verzichten Sie bis auf Weiteres auf Jagden in Brandenburg, insbesondere da der Eintragspfad der Seuche noch nicht geklärt ist.

2. Präventive Hygienemaßnahmen:

  •  Betreten Sie keine Haltungen von Klauentieren oder Neukameliden, insbesondere wenn Sie zuvor auf Jagd waren.
  •  Sollten Sie dennoch einen Tierbestand betreten müssen, beachten Sie bitte:
    ▪ Mindestens 48 Stunden zuvor keine jagdlichen Aktivitäten.
    ▪ Wechsel von Kleidung und Schuhwerk sowie gründliche Desinfektion.

3. Erkennung von MKS bei Wildtieren:

Alle Schalenwildarten (auch Schwarzwild) können an MKS erkranken.
Typische Symptome:

  •  Bildung von Blasen an Äser, Zunge, Schalen, Gesäuge oder Wurfscheibe.
  • Lahmheit und Schonverhalten durch Schmerzen in den Schalenansätzen.
  • Weitere Symptome: Fieber, Appetitlosigkeit, Apathie

4. Umgang mit MKS-Verdachtsfällen:

  • Seien Sie wachsam gegenüber Anzeichen der MKS im Wildtierbestand.
  • Bei Verdachtsfällen informieren Sie unverzüglich das zuständige Veterinäramt.
  • Kontakt mit erkranktem oder verendetem Wild ist strikt zu vermeiden.
  • Reinigen und desinfizieren Sie Ihre Jagdkleidung, Ausrüstung und Fahrzeuge nach Kontakt mit Wild.

Weitere Informationen:

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) wird in den kommenden Tagen ein Merkblatt für Jägerinnen und Jäger auf der Webseite Tierseucheninfo bereitstellen.
Wir danken Ihnen für Ihr verantwortungsbewusstes Handeln in dieser schwierigen Situation. Ihre Unterstützung ist entscheidend, um eine weitere Ausbreitung dieser gefährlichen Tierseuche zu verhindern.

[Quelle: Schreiben LJN vom 16.01.2025]