Vogelgrippe breitet sich aus – Herbst 2025

Die Landesjägerschaft informiert zum Stand »Aviäre Influenza/Geflügelpest«
(Stand: 28. Oktober 2025)

Europaweit werden ganzjährig Ausbrüche von aviärer Influenza (auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (HPAI) bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln festgestellt. Bei den aviären Influenzaviren kann man grundsätzlich zwischen zwei Gruppen, den so genannten niedrig pathogenen („wenig krank machenden“) und den hoch pathogenen („stark krank machenden“) Influenzaviren, unterscheiden. Eine Infektion mit hochpathogenen AI-Viren (HPAI) wird Geflügelpest genannt und führt oft zu schweren Krankheitsbildern mit vielen Todesfällen. Mit dem Herbstzug von Wildvögeln kommt es zu einem Neueintrag dieser Viren in die Wildvogelpopulation und einer rasanten Verbreitung. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) stuft das Risiko einer Übertragung auf Hausgeflügel als hoch ein. Besonders betroffen sind Kraniche und Wasservögel: Zunehmend werden auch in Niedersachsen kranke und verendete Kraniche gesichtet.
Wildvögel die nicht dem Jagdrecht unterliegen, wie z.B. Kraniche, dürfen nicht durch Jäger von ihrem Leid erlöst werden.
Weiterhin gilt bei der Jagdausübung: Kleidung, Ausrüstung und Jagdhunde nach dem Einsatz gründlich reinigen.

Die wichtigsten Hinweise in aller Kürze:

  • Für Tierhalter gilt: Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt beachten und einhalten: Die Viren werden über Kot sowie Nasen- und Rachensekret verbreitet. Auch Wasser, Futter, Kleidung, Schuhe oder Geräte können das Virus übertragen.
  • Kranke und verendete Wildvögel nicht anfassen
  • Kontakt von Hunden und Katzen zu diesen Tieren sollte vermieden werden
  • Tote oder erkrankte Wildvögel sollten den örtlich zuständigen kommunalen Veterinärämtern mitgeteilt werden, damit diese die Tiere abholen und eine Untersuchung veranlassen können
  • Wildvögel, die auffällige Symptome zeigen sollten nicht angefasst oder sogar mitgenommen werden. Es gibt in der Regel keine Heilungschancen für diese Tiere. Das Einfangen und der Transport bedeuten zusätzlichen Stress und Leid für die Tiere.

Die betroffenen Landkreise treffen die erforderlichen Schutzmaßnahmen und veröffentlichen diese als Empfehlungen oder Allgemeinverfügungen. Diese können z.T. unterschiedlich ausfallen, daher ist es wichtig sich vor Ort bei den Landkreisen hierüber zu informieren. Insbesondere, da diese mitunter auch Empfehlungen für die Jagdausübung beinhalten.

Im Rahmen eines landesweiten Monitorings werden neben Tieren aus Geflügelhaltungen auch Wildvögel und Prädatoren (z. B. Füchse, Marderhunde, Marder, Waschbären) auf das Influenzavirus untersucht. Um Prädatoren, die wegen Auffälligkeit erlegt oder verendet aufgefunden wurden, ebenfalls auf das aviäre Influenzavirus untersuchen, bittet das Landwirtschaftsministerium Jagdausübungsberechtigte, diese Tiere dem Lebensmittel- und Veterinärinstitut Hannover/Braunschweig des LAVES zuzuleiten.
Das Virus gilt als eher ungefährlich für den Menschen. Es ist jedoch bei hoher Infektionsdosis auch auf den Menschen übertragbar. In Deutschland ist dem Robert Koch-Institut zufolge noch kein entsprechender H5N1-Fall bekannt.
Gut durchgegartes Fleisch von Wildvögeln Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist für den menschlichen Verzehr unbedenklich. Das Virus wird durch Erhitzen auf mindestens 70 Grad Celsius für zwei Minuten sicher abgetötet.
Wir gehen davon aus, dass wir zeitnah neue Informationen aus dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) – Seuchenbekämpfung – erhalten, über die wir Sie dann zeitnah informieren.
[Quelle: LJN – 28.10.2025]

Links zu weiteren Informationen finden Sie auf dem nachfolgenden Infoblatt der LJN zum Download.: