Streckenliste digital führen
Alle Jagdausübungsberechtigten haben gemäß § 25 Abs. 5 Satz 5 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) eine fortlaufend zu ergänzende elektronische Streckenliste zu führen. Bitte loggen Sie sich als Onlineverantwortlicher unter www.jagdstatistik.ml.niedersachsen.de/APO/NDS/ im Jagdportal ein und erfassen Sie die Strecke für das laufende Jagdjahr, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Abschluss der Liste – Übermittlung an die Behörde
Sind alle Stücke des Jagdjahres erfasst, dann:
klicken Sie nach dem 31.01. den Button »Strecke abschließen«.
Dies nur, wenn Sie alle Abschüsse und sämtliches Fallwild erfasst haben.
Dadurch werden die Daten automatisch an die Behörde übermittelt. Nach dem Abschluss gehen dann alle weiteren Abschüsse regulär schon auf das folgende Jagdjahr.
Achtung – Terminsache
Das Abschließen der Liste muss gemäß § 25 Abs. 5 Satz 5 NJagdG bis spätestens zum 15. Februar 2025 erfolgen.