Organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild
Im nachfolgenden Text vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 3.11.2020 werden die Rechtsgrundlage und der Infektionsschutz zu Drückjagden aufgeführt .
Einige Punkte vorab:
- Vorherige Zulassung durch den Landkreis
- Höchstens 50 Teilnehmer
- Vorbehaltlich Widerruf
- Ablieferung eines Hygienekonzepts bei der Beantragung
- Datenerhebung
- Mund-Nasen-Bedeckung bei bestimmten Abständen
- ….
Die Anmeldung der Jagden ist formlos an folgende Mailadresse zu richten: SAECorona19@landkreis-uelzen.de
Es ist anzugeben wann und wo die Jagd stattfinden soll, sowie die Anzahl der Teilnehmer.
Ebenso ist ein Hygienekonzept gemäß § 4 der Corona-VO beizufügen.
Telefonische Nachfragen können an das Bürgertelefon 0581-82-3040 gerichtet werden
Das gesamte Dokument finden Sie hier :
>>>>> zum Download (vom 3.11.2020 – pdf-Format)