Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen
auf Grundlage der Schutzmaßregeln gemäß Schweinepest-Verordnung, ergänzt durch die Empfehlungen der niedersächsischen Sachverständigengruppe ASP und der Ergebnisse des Treffens der Jagd- und Veterinärreferenten der Bundesländer im Januar 2017
Einrichtung von Gebieten
- Einrichtung eines gefährdeten Bezirks mit vorzugsweise 15 km Mindestradius um den Abschuss- oder Fundort. Gebietsgröße und Grenzverlauf nach Risikobewertung unter Einbeziehung folgender Kriterien: Habitat, Jahreszeit, Nahrungsangebot,
Wildschweinpopulation, Tierbewegungen, natürliche und künstliche Hindernisse, Überwachungsmöglichkeiten; - Einrichtung einer Pufferzone um den gefährdeten Bezirk herum; Radius sollte in etwa dem Radius des gefährdeten Bezirks entsprechen.
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