Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd wurde von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau angepasst; wichtige Punkte sind:
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Schussabgabe nur ohne Gefährdung erlaubt, d.h. speziell ist bei Erntejagden auf einen Kugelfang zu achten. Eine Gefährdung ist beispielsweise gegeben, wenn …… bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt. D.h. eine Schussabgabe ist bei Erntejagden nur noch mit erhöhter Schussposition gestattet.
- Die Forderung nach Signalkleidung für alle an der Jagd Beteilgten wurde präzisiert: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B. Warnwesten.“
Die aktuelle Version (6/2023) zur UVV finden Sie hier:
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