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Schiessübungsnachweis 2023

Schießnachweis nach neuem Jagdgesetz

Man beachte das neue Jagdgesetz  §24 Abs. 5 Satz 2 zum Schießübungsnachweis:

Bis zur Festlegung der Jagdverordnung zu den Anforderungen an den Schießübungsnachweis müssen Jäger und Jägerinnen als Teilnehmer einer Gesellschaftsjagd bereits jetzt nachweisen, dass sie in den letzten 365 Tagen eine Schießübung mit der für die jeweilige Gesellschaftsjagd vorgesehenen Munitionsart (Schrot- oder Kugelmunition) auf einem Schießstand durchgeführt haben.

Schießübungsnachweis „Schrot“

Es sollte mit einem jagdlichen Durchgang (15 Wurftauben Trap oder Skeet) auf einem Wurftaubenstand 15 Wurftauben im Jagdparcours oder 15 Läufe des Roll- oder Kipphasen abzuleisten sein. Hierfür muss schießstandübliche Schrotmunition verwendet werden.

Ein Schießübungsnachweis „Kugel“

In Anlehnung an die „LJN Keilernadel“ sind dort entweder:
• 5 Schuss mit einem hochwildtauglichen Kaliber auf den laufenden Keiler, wovon mindestens zwei Schüsse in den Ringen sein müssen erforderlich
oder alternativ dazu
• 20 Schüsse in einem hochwildtauglichen Kaliber auf den laufenden Keiler oder entsprechende Ziele im Schießkino .

Termine

Termine finden sich in der Rubrik «Schießwesen»
–> letzte allgemeine Termine im Oktober 6.10.2023 und 13.10.2023.

Für die Hegeringe Bevensen und Bienenbüttel findet im Oktober noch ein Übungsschießen am 13.10.2023  – 15-19 Uhr statt.

Schießnachweis Niedersachsen

Schießnachweise von Jägern gefordert

Ein aktueller Schießnachweis ist mit dem novellierten Niedersächsischen Jagdgesetz für die Teilnahme an allen Gesellschaftsjagden ab sofort Pflicht. Dies gilt sowohl für Jagden mit der Büchse als auch Jagden mit der Flinte. Die Ausführungsbestimmungen lassen die Details noch offen.
D.h. derzeit gelten ausschließlich die Regelungen des Niedersächsischen Jagdgesetzes. d.h. Teilnehmer/-innen an Gesellschaftsjagden, die die Jagd mit der Waffe ausüben wollen, haben einen Schießübungsnachweis, der nicht älter als ein Jahr ist, mit sich zu führen und dem/der Jagdleiter/-in auf Verlangen vorzuzeigen.  Bis zum Inkrafttreten der Verordnung für einen landeseinheitlichen Schießübungsnachweis legt der/die  Jagdleiter/-in fest, welche Schussanzahl er oder sie verlangt.

Das bedeutet, dass es einen hohen Andrang auf den Schießständen geben wird. Um Engpässe zu vermeiden, sollte man sich schon früh um die Absolvierung seiner Nachweise kümmern. Hegeringschießen sind u.U.  schon  eine Möglichkeit, die Anforderungen eines Nachweises zu erfüllen.

Einstimmig wurde im erw. Vorstand beschlossen, dass es personell bedingt keine Sondertermine mehr geben wird. Es werden von der Jägerschaft zahlreiche Übungstermine im Laufe des Jahres (vor Beginn der Drückjagdsaison) angeboten, die zur Erlangung des Nachweises genutzt werden können.