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Jagdscheinverlängerung unter Coronabedingungen…

Jagdschein verlängern – gewußt wie!

Im Moment ist die Verfahrensweise so:

Der Antrag mit Anlage ist vom Jagdscheininhaber auszufüllen und zu unterschreiben.
>>>>Antrag zum Download

Den Antrag, die Anlage, das Jagdscheinheft und die gültige Jagdhaftpflichtversicherung (1.4.2021-1.4.2024 oder 1.4.2021-1.4.2022) an den Landkreis Uelzen senden oder in den Hausbriefkasten (Kreishaus, Haupteingang linke Seite) geben.

Bitte im Umschlag und mit Jagdbehörde und/oder Frau Rüdiger/Thielert beschriftet versehen.

Frau Rüdiger ist zuständig für die Nachnamen M-Z und
Frau Thielert ist zuständig für die Nachnamen A-L.

Der Jagdschein wird dann mit Rechnung zurückgesandt.

Sollte das Heft voll sein ist ein Lichtbild beizufügen. (Das gibt es zur Zeit nur im Marktcenter im unteren Bereich).

Jagdschein verlängern in Zeiten von Corona

Verlängerungen von Jagdscheinen können bis auf weiteres nur auf postalischem Weg erfolgen.

Senden Sie bitte Ihr Jagdscheinheft, den Antrag auf Verlängerung inkl. Anlage zum Verfassungsschutz und eine Kopie der Versicherungsbescheinigung an den

Landkreis Uelzen
Jagdbehörde
Veerßer Str. 53
29525 Uelzen.

Die Jagdscheinanträge können auf der Homepage der Jägerschaft runtergeladen werden.

Waffenrechtliche Anträge werden ebenfalls nur auf postalischem Weg bearbeitet. Entsprechende Anträge können per E-Mail oder telefonisch angefordert werden.

Einzelheiten können im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail abgeklärt werden.

Sie erreichen uns täglich von 08.00-12.00 Uhr unter den Telefonnummern 0581-82148 und 82150 oder schicken Sie eine E-Mail an jagd@landkreis-uelzen.de .

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Linne-Müller

 

Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen

Aufgrund der Änderung des Waffengesetzes am 20.02.2020 ist es derzeit nicht möglich, Jagdscheine sofort auszustellen bzw. zu verlängern.

Für die Ausstellung bzw. Verlängerung von Jagdscheinen ist die Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz zu prüfen. Die Regelüberprüfung beim Bundeszentral- und Verfahrensregisters sowie bei der Polizei ist bereits erfolgt. Mit der Änderung des Waffengesetzes ist zusätzlich die Abfrage beim Verfassungsschutz durchzuführen.
Eine Aussage über die dortige Verfahrensdauer ist derzeit nicht möglich. Anträge werden angenommen, können aber nicht abschließend bearbeitet werden.

Landkreis Uelzen – Ordnungsamt Jagd