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Die rot-grüne Landesregierung will ein neues Jagdgesetz

Liebe Mitglieder,
lange Zeit ist es in Bezug auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetz relativ ruhig gewesen – nunmehr beschäftigt sich das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium aber intensiv damit.
Es gibt einen ministeriellen Referentenentwurf, zu dem es am 16.September 2024 einen ersten Gesprächstermin zwischen der Landesjägerschaft, vertreten durch das Präsidium und Ministerin Miriam Staudte sowie der Arbeitsebene des Landwirtschaftsministeriums gegeben hat. Gleichzeitig weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass diese Punkte unseres Wissens nach noch nicht mit dem Koalitionspartner, der SPD, abgestimmt wurden.
Um es klar zu sagen: Wir haben in Niedersachsen ein modernes Jagdgesetz. Wir brauchen keine Gesetzesnovelle. Im Jahr 2022 hat die damalige Landesregierung in gutem Austausch mit allen betroffenen Verbänden und nach intensiver politischer Diskussion das Niedersächsische Jagdgesetz geändert und mit breiter parlamentarischer Mehrheit im Niedersächsischen Landtag verabschiedet.
Unser Jagdgesetz wird schon jetzt den hohen Ansprüchen des Tierschutzes gerecht und ist sicher eines der modernsten Jagdgesetze in Deutschland. Eine neue Sachlage hat sich seither nicht ergeben, auch deswegen sehen wir die Notwendigkeit einer Novelle des Landesjagdgesetzes nicht.
Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung steht, dass das bestehende Jagdgesetz im Dialog mit der Landesjägerschaft gemeinsam überprüft werden soll. Das bedeutet: Wir erwarten einen ergebnisoffenen Dialog. In diesem Sinne kann dieser erste Gesprächstermin nur der Auftakt für weitere Gespräche sein. Wir hätten erwartet, dass dieser Dialog früher beginnt und nicht bereits mit einem ausgearbeiteten Entwurf verknüpft wird.

Bereits vor gut einem Jahr, hatten wir beispielsweise die Landwirtschaftsministerin eingeladen, sich bei einem gemeinsamen Termin ein eigenes Bild von der Jagdhundeausbildung zu machen. Wir freuen uns darauf, wenn dieser Termin endlich stattfindet.
Wir reden nicht nur mit der grünen Ministerin Miriam Staudte, sondern auch mit der SPD und unserem Ministerpräsidenten Stephan Weil. Niedersachsen als Agrarland braucht engagierte Jägerinnen und Jäger für den Umwelt- und Tierschutz, für den Arten- und Naturschutz und für viele andere Aufgaben, die wir im Rahmen der Jagdausübung selbstverständlich wahrnehmen.
Wir sind gut vorbereitet auf die beginnende Debatte. Wir erwarten, dass unsere Argumente und fachliche Expertise nicht nur angehört, sondern unsere Vorschläge auch Berücksichtigung finden werden.
In einem nächsten Schritt haben wir unsere Vorsitzenden der Jägerschaften und Kreisjägermeister am 28.September 2024 umfänglich informiert. Unsere Mitglieder werden u.a. über die BLATTZEIT und unsere Social-Media-Kanäle regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten. Bitte abonnieren Sie diese und teilen Sie unsere Aktivitäten.

Die Landesjägerschaft Niedersachsen war und ist der erste Ansprechpartner beim Thema Jagdgesetz – das steht für uns vollkommen außer Frage und daran werden wir die Landesregierung mit guten Argumenten und, so nötig, lautstark immer wieder erinnern.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir selbstverständlich informieren.

[Quelle: Schreiben LJN 30.9.2024]

Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes verabschiedet

[Pressemitteilung der LJN vom 17.05.2022]

Am 17.05.2022 hat der Niedersächsische Landtag mit großer Mehrheit die Novelle des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes verabschiedet. Die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) zeigt sich zufrieden.

„Mit der nun verabschiedeten Novellierung haben wir ein in die Zukunft gerichtetes, modernes Jagdgesetz bekommen, dass auch weiterhin allen Ansprüchen an eine nachhaltige und tierschutzgerechte Jagdausübung gerecht wird“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.  Auch die breite Zustimmung im Parlament – neben den beiden regierungstragenden Fraktionen von SPD und CDU, stimmte auch die FDP für die Novelle des Landesjagdgesetztes – sei erfreulich: „Das zeigt, dass wir mit dem Jagdgesetz einen überparteilichen und gesellschaftlich breit aufgestellten Konsens erreicht haben“, so Dammann-Tamke weiter.

Die meist beachteste Änderung ist die Überführung des Wolfes ins Jagdrecht. An dem strengen Schutzstatus des Wolfes ändert dies indes nichts. Trotzdem ist dieser Schritt im Sinne einer perspektivischen Betrachtung und vorausschauenden Handelns, richtig und wichtig. Auch der Goldschakal wurde ins Jagdrecht aufgenommen – beiden Arten haben ganzjährige Schonzeit.

Weitere Änderungen gibt es unter anderem beim Einsatz von Nachtsicht- und Nachtzieltechnik, deren Einsatzmöglichkeiten auf bestimmte Wildarten, unter anderem Neozoen wie den Waschbär ausgeweitet werden, der Verwendung von Bleimunition, deren Nutzung mit einer Übergangsfrist ab dem 01.04.2025 für Büchsenmunition und Flintenlaufgeschosse verboten wird, sowie der Einführung eines jährlichen Schießübungsnachweises, der für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden verpflichtend wird. Daneben gibt es auch weitere Änderungen, deren Ausgestaltung über den Verordnungswege nun folgen werden.
Die Landesjägerschaft hatte im Rahmen des Beteiligungsverfahrens umfängliche Stellungnahmen eingebracht, die zu großen Teilen Berücksichtigung gefunden haben. Auch wenn nicht alle Positionen umgesetzt wurden, berücksichtigt die nun verabschiedete Novelle grundsätzlich die Interessen des Wildes deutlich stärker, als es in vorherigen Entwurfsfassungen der Fall war. Auch die Rolle des Ehrenamtes, hier insbesondere des Jagdbeirates und der Kreisjägermeister, wurde im Vergleich zu ursprünglichen Fassungen wieder rechtlich gestärkt.
Inkrafttreten wird das novellierte Landesjagdgesetz mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt.
Mit der Novelle hat Niedersachsen bereits viele Punkte der gestrigen Bundesratsinitiative im Rahmen der Sonder-AMK gesetzlich verankert. Auch dies ein deutlicher Beleg, dass das Niedersächsische Jagdgesetz ein modernes und zeitgemäßes ist, welches auch dem Tierschutz Rechnung trägt.