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Änderung im Gruppenvertrag Jagdhaftpflichtversicherung

Kündigung des Rahmenvertrages mit der Gothaer

Liebe Waidkameradinnen und Waidkameraden,
die Jägerschaft des Landkreises Uelzen e. V. unterhält seit über 25 Jahren einen Rahmenvertrag mit der Gothaer Versicherung über die Jagdhaftpflichtversicherung unserer Mitglieder. Bislang wurde das Inkasso der Beiträge, das Ausstellen und Versenden der Versicherungsbestätigungen sowie die Mitteilung an die Jagdbehörde durch die Jägerschaft selbst durchgeführt.
Aus organisatorischen Gründen wird die Jägerschaft diese Aufgaben künftig nicht mehr selbst übernehmen können.
Der bestehende Rahmenvertrag mit der Gothaer Versicherung wurde daher gekündigt.

Wie geht es nun weiter

Um die bisherigen vergünstigten Konditionen für Sie als Mitglied weiterhin zu sichern, haben wir Gespräche mit der Cleos (Tochterunternehmen der Uelzener Versicherung) geführt. Diese ist bereit, ein neues Sonderkonzept exklusiv für die Jägerschaft Uelzen anzubieten – zu den bisherigen Konditionen aus dem vorigen Rahmenvertrag und mit direktem Inkasso durch die Versicherung.
Wie bisher wird auch künftig der Landkreis Uelzen automatisch über die im Rahmenvertrag versicherten Personen informiert. Beim Lösen oder Verlängern Ihres Jagdscheines müssen Sie daher im Landkreis Uelzen keinen zusätzlichen Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung mitbringen ( – in anderen Landkreisen jedoch schon -).

Was passiert mit meinem alten noch laufenden Vertrag der Gruppenversicherung mit der Gothaer?

  • Zunächst werden keine neuen Versicherungen zum Gothaer Gruppenvertrag mehr angeboten und abgeschlossen.
  • Aktuelle Versicherungen des Gothaer Gruppenvertrages werden nicht mehr verlängert.
  • Laufende 3-jährige Verträge mit einer Restlaufzeit von zwei oder einem Jahr laufen weiter bis zum Ende der Restlaufzeit (31.03.2*); die Gothaer ist für entsprechende Schäden in diesem Zeitraum der Ansprechpartner und leistet in dieser Zeit auch die Entschädigung. (Schadensmeldung an die Gothaer)
  • laufende 1-jährige Verträge enden mit dem Jagdjahr zum 31.03.2026. Danach gibt es über den Gothaer-Gruppenvertrag keinen Versicherungsschutz mehr.

Was müssen Sie jetzt tun, wenn Sie auf die Cleo-Versicherung umsteigen möchten?

Eine direkte  Übertragung der bisherigen Verträge ist nicht möglich. (Datenschutz usw.)
Daher ist es zwingend erforderlich, dass Sie einen neuen Versicherungsantrag ausfüllen. Den entsprechenden Antrag der Uelzener Versicherung (Cleo & You GmbH) finden Sie zum Download unten am Ende des Beitrages bzw. auch im Anschreiben der Jägerschaft an ihre bisher gruppenversicherten Mitglieder.

Prüfen Sie bitte zunächst die Restlaufzeit Ihres (Gothaer-Gruppen-) Versicherungsvertrages. Werden Sie auch jetzt schon aktiv und versichern Sie sich direkt neu – mit Angabe des Versicherungsbeginns direkt im Anschluss an das (zukünftige) Ende Ihrer Restlaufzeit. So entstehen keine Lücken und Verzögerungen bei der Verlängerung Ihres Jagdscheines.

Sollten Sie an der Fortführung Ihres Jagdhaftpflichtschutzes im neuen Rahmenvertrag der Jägerschaft mit der Cleo & You GmbH interessiert sein, ist hierfür ein neuer Antrag erforderlich.

 Bitte senden Sie uns diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben spätestens bis zum 15.12.2025 zurück, damit Ihr Versicherungsschutz ohne Unterbrechung bestehen bleibt.
Versenden an:

Jägerschaft Uelzen – Versicherung
Rockenmühle 1
29585 Jelmstorf
oder per Mail an: stellvertreter (at) jaegerschaft-uelzen.de

Sollten Sie keinen neuen Antrag einreichen, endet Ihr Versicherungsschutz automatisch mit Ablauf der Restlaufzeit im Gothaer-Rahmenvertrag.
In diesem Fall müssten Sie sich eigenständig und rechtzeitig um eine neue Jagdhaftpflichtversicherung kümmern.

Weitere Infos zur Cleos-Versicherung: