Bekanntmachung – Abschussregelung
Nach § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes in der Bekanntmachung vom 29.09.1976 (Bundesgesetzblatt I S. 2849) in Verbindung mit § 25 des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes vom 16.03.2001 (Nds. GVBl.S.100) beides in der z.Zt. gültigen Fassung, sind Revierinhaber verpflichtet, eine Abschussliste zu führen und auf Verlangen der zuständigen Hochwildhegegemeinschaft Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten Schalenwildes auf einer Hegeschau vorzulegen.
Ich ordne hiermit an, die Jagdstrecke 2020/21 für das Gebiet des Landkreises Uelzen zu erfassen. Beim Schalenwild nach Geschlecht und Altersklassen. Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten männlichen Schalenwildes sind nach Aufforderung an die von der Jägerschaft des Landkreises beauftragten Personen abzuliefern.
Die Abschusslisten sind zum 31. Januar 2021 abzuschließen und bis zum 10.02.2021 beim zuständigen Hegeringleiter einzureichen.
Uelzen, den 15.01.2021
Landkreis Uelzen
Der Landrat