Umweltausschuss im Bundestag lehnt effektives Wolfsmanagement ab
Der Umweltausschuss des Bundestages hat am 08.02.23 einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion für ein aktives Wolfsmanagement und die AUFNAHME DES WOLFES IN DEN KATALOG DER JAGDBAREN ARTEN abgelehnt. Auch der Brief von Bundesumweltministerin Steffi Lemke an den EU-Kommissar für Umwelt legt in eklatanter Weise offen, dass die Bundesregierung den Koalitionsvertrag in diesem Punkt nicht umsetzen will. Der DJV ist enttäuscht über diesen Wortbruch, denn die Umsetzung eines regional differenzierten Bestandsmanagements wurde im Koalitionsvertrag festgeschrieben. „Die Entscheidung der Ampelfraktionen offenbart in seltener Klarheit, dass ein europarechtskonformes Bestandsmanagement beim Wolf nicht ernsthaft verfolgt wird, sondern die Menschen im ländlichen Raum allein gelassen werden“, sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. Allein in Brandenburg leben heute bereits mehr Wölfe als im 18-mal größeren Schweden. Die Zahl der Nutztierrisse hat sich innerhalb eines Jahrzehnts bundesweit fast verzwanzigfacht: von unter 200 Tieren im Jahr 2012 auf knapp 4.000 Tiere im Jahr 2020. Größter Handlungsbedarf besteht in Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.
In der Expertenanhörung zum Wolf im Umweltausschuss des Bundestages betonte Professor Michael Brenner bereits Mitte Januar 2023, dass ein aktives Bestandsmanagement EU-rechtlich zulässig und vom Europäischen Gerichtshof abgesichert sei. Professor Sven Herzog bestätigte in derselben Anhörung, dass Deutschland Teil der baltisch-osteuropäischen Wolfspopulation sei, die sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinde.
Nach Angaben der Weltnaturschutzunion IUCN gilt der Wolf in Europa heute mit rund 19.000 Tieren als ungefährdet.
[Quelle DJV 9.2.2023]