Landkreis Uelzen ordnet Aufstallungspflicht für größere Geflügelhaltungen an

Geflügelpest auch im Landkreis Uelzen

Zur Vermeidung der Einschleppung oder auch der Weiterverbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest) hat der Landkreis Uelzen angeordnet, dass Halter von mehr als 50 Stück Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasanen, Rebhühner, Wachteln oder weitere Arten) diese ab spätestens 3.November 2025 in geschlossenen Ställen oder Ställen mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu halten haben.

Der direkte Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel sei zu verhindern. Über den Wildvogelzug ist das Virus auch im LK Uelzen angekommen, so dass es insbesonder in Freilandhaltungen zu Übertragungen kommen könnte.

Die Allgemeinverfügung tritt ab sofort in Kraft.

Sie kann auf der Website des Landkreises Uelzen
(www.landkreis-uelzen.de) unter dem Menüpunkt »Landkreis Uelzen«-> »Politik, Verwaltung, Wirtschaft« – dort unter der Rubrik »Bekanntmachungen« eingesehen werden.