Mit einigen Änderungen ist vom Niedersächsischen Landtag die Kormoranverordnung im Oktober 2016 um 3 Jahre verlängert worden.
Somit gilt sie bis 31.12.2019.
Abschüsse sind in die Abschusslisten einzutragen.
Siehe auch dazu nachfolgenden Link:
http://www.ljn.de/fileadmin/dateien/ljn.de/News/16_10Kormoran.pdf