Mit einigen Änderungen ist vom Niedersächsischen Landtag die Kormoranverordnung im Oktober 2016 um 3 Jahre verlängert worden. Somit gilt sie bis 31.12.2019. Abschüsse sind in die Abschusslisten einzutragen. Siehe auch dazu nachfolgenden Link: http://www.ljn.de/fileadmin/dateien/ljn.de/News/16_10Kormoran.pdf