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Neue Jagdhunde-Unfallversicherung – Rahmenvertrag

Neuer Rahmenvertrag zw. LJN und VGH für eine Jagdhunde-Unfallverischerung

Unfälle von brauchbaren Jagdhunden aller Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Drück- und Treibjagden durch den neuen Rahmenvertrag zwischen LJN u. VGH sind mit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 versichert.

Der Versicherungsschutz

  • erstreckt sich auf nach landesrechtlichen Bestimmungen jagdlich brauchbare Jagdhunde bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
  • umfasst ausschließlich Unfallereignisse in  Niedersachsen sowie in angrenzenden Bundesländern.
  • Leistungen aus der Versicherung gibt es bei Tod, Nottötung und Verletzung des Hundes infolge eines Unfalles während einer Gesellschaftsjagd, (z.B. wenn der Hund angefahren oder von einer Sau geschlagen wird).
  • Die Leistungen sind gedeckelt:
    – Versicherungssumme: 4.000 EUR (Tod 2.000 EUR) für jeden geprüften Hund und Schadensfall.
    – Für jeden Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR. – Jagdhunde in Ausbildung –> halbierte  Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz erlischt bei  in jagdlicher Abrichtung befindlichen Jagdhunden spätestens zum Ende des dritten Lebensjahres.
    – Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten.

 

Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML). Neue Jagdhunde-Unfallversicherung – Rahmenvertrag weiterlesen