Neuer Rahmenvertrag zw. LJN und VGH für eine Jagdhunde-Unfallverischerung
Unfälle von brauchbaren Jagdhunden aller Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Drück- und Treibjagden durch den neuen Rahmenvertrag zwischen LJN u. VGH sind mit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 versichert.
Der Versicherungsschutz
- erstreckt sich auf nach landesrechtlichen Bestimmungen jagdlich brauchbare Jagdhunde bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
- umfasst ausschließlich Unfallereignisse in Niedersachsen sowie in angrenzenden Bundesländern.
- Leistungen aus der Versicherung gibt es bei Tod, Nottötung und Verletzung des Hundes infolge eines Unfalles während einer Gesellschaftsjagd, (z.B. wenn der Hund angefahren oder von einer Sau geschlagen wird).
- Die Leistungen sind gedeckelt:
– Versicherungssumme: 4.000 EUR (Tod 2.000 EUR) für jeden geprüften Hund und Schadensfall.
– Für jeden Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR. – Jagdhunde in Ausbildung –> halbierte Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz erlischt bei in jagdlicher Abrichtung befindlichen Jagdhunden spätestens zum Ende des dritten Lebensjahres.
– Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten.
Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML). Neue Jagdhunde-Unfallversicherung – Rahmenvertrag weiterlesen