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Nationales Waffenregister

Landkreis schreibt alle Waffenbesitzer an

Seit der Einführung des Nationalen Waffenregisters (NWR) können Polizei und Waffenbehörden auf sämtliche Waffen und Waffenbesitzer im gesamten Bundesgebiet zugreifen. Damit soll u.a. sichergestellt werden, dass der Verkaufsweg jeder Waffe nachvollziehbar ist. Dafür ist die Angabe der genauen Beschreibung der Waffe erforderlich.

In der Vergangenheit wurde in der Waffenbesitzkarte beispielsweise KK-Gewehr oder Büchse eingetragen. Eine solche Bezeichnung ist für das NWR zu ungenau. Hier wird unterschieden nach Einzellader, Repetierbüchse, halbautomatische Büchse, usw..

Ebenso sind die Kaliberangaben teilweise nicht korrekt. Es gibt z.B. nicht die Kaliberbezeichung 12/12. Hier ist die Frage, ob es sich um das Kaliber 12/65, 12/70 oder ein anderes handelt.

Alle Waffenbesitzer, bei denen eine Bereinigung der Waffendaten vorgenommen werden muss, werden vom Landkreis angeschrieben.

Was müssen sie tun?

  1. Bitte beantworten Sie das Schreiben der Waffenbehörde sofort.
  2. Schreiben Sie die Daten nicht aus der Waffenbesitzkarte ab.
  3. Notieren Sie alle Daten, die auf der Waffe stehen – alle Angaben sind wichtig.
  4. Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, rufen Sie bitte die Sachbearbeiterin zu den angegebenen Zeiten an. Sie ist Ihnen gerne behilflich.

Aufgrund des hohen Zeitaufwandes für die Datenbereinigung des Nationalen Waffenregisters, bleibt die Jagd- und Waffenbehörde mindestens bis zum Sommer 2017   dienstags geschlossen!
Sobald die Datenbereinigung abgeschlossen ist, kann die Jagdbehörde wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zurückkehren.
Die aktuellen Öffnungszeiten der Jagdbehörde sind hier zu finden:

vorläufige Öffnungszeiten