Verwaltungsvorschrift endet zum 31.12.2022
Die Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung in Niedersachsen (VV-ASP) ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Bereits beantragte Entschädigungen für bis zum 31. Dez. 2022 entstandene Aufwände (gem. der außer Kraft getretenen VV-ASP) dürfen bei positiver Antragsprüfung gleichwohl weiterhin ausgezahlt werden. Bei der Prüfung der zu erreichenden Bagatellgrenze ist dabei der Gesamtantrag (Aufwände bis 31.03.2023) maßgebend, auch wenn der tatsächliche Auszahlungsbetrag aufgrund der Kappung zum 31.12.2022 letzlich darunter liegt.
Der ab dem 1.1.2023 entstandene sowie der zukünftig entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden darf leider nicht mehr entschädigt werden, da die haushaltsrechtl. Voraussetzungen für die (unkomplizierte) Gewährung von Billigkeitsleistungen nicht erfüllt sind. Dies insbesondere, weil es an einer expliziten haushaltstechtl. Ermächtigung fehlt und im Übrigen staatliche Billigkeitsleistungen nur für den Ausgleich bereits eingetretener Schäden, nicht dagegen für präventive Maßnahmen gewährt werden.
Alternativ kommt auch ein «klassisches» Zuwendungsverfahren nicht in Betracht, da dies mit Blick auf die kleinen Beträge nahe der Bagatellgrenze für alle Beteiligten einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde.
[Quelle: Schreiben vom Nieders. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11.08.2023]