Schlagwort-Archive: Beschilderungsantrag

Beschilderung Bewegungsjagd

Neu:  Stand 2022
Der Beschilderungsantrag für Bewegungsjagden hat sich geändert.
(November 2022)

Nach Einführung der neuen Regelungen in der RSA 21 ist es erforderlich, die Jagdbeschilderung anzupassen. Das Zusatzzeichen »200 m« fällt weg, und die Aufstellentfernungen der Verkehrszeichen haben sich geändert. Das ist alles aus dem neuen Antrag zu ersehen.

Neu ist auch, dass die Beschilderung spätestens 12 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung wieder entfernt werden muss.

Bereits erteilte verkehrsrechtliche Anordnungen und Anträge, die bis zur 46. KW eingehen, behalten ihre Gültigkeit.

Der als Download erhältliche Antrag ist ab sofort zu nutzen und mindestens 2 Wochen vor der Bewegungsjagd zu stellen.


>>> Download: Antrag zur Beschilderung für Bewegungsjagd (Stand 2022)

In der Vergangenheit kam es vor, dass Anträge nur ein bis zwei Tage vor der Jagd gestellt wurden. Ist der Sachbearbeiter im Urlaub o.ä., kann derart kurzfristig keine Bearbeitung erfolgen. Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die Beschilderung nicht ohne die entsprechende Erlaubnis erfolgen darf!

Für Rückfragen bezüglich der Beschilderung steht Ihnen Herr Surrey  unter den Telefonnummern 0581-82 142  zur Verfügung.

Schildersätze:

1 Satz bei Sönke Meyer
2 Sätze bei Hubertus Grau
1 Satz bei Heinrich Hellbrügge.
1 Satz Lutz Beplate-Haarstrich