Landesjägerschaft Niedersachsen
Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung
Stiftung Tierärztlich Hochschule Hannover
Leitfaden zur Sommerzählung der Wildgänse
Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. und das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung, Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, rufen zu einer flächendeckenden Erfassung übersommernder Gänse in Niedersachsen durch die Jäger auf. Für die Diskussion um die Bejagung der Gänse sind verlässliche Besatzzahlen über die heimischen Gänse besonders wichtig.
Wir bitten um Ihre Mithilfe
Die heimischen Wildgänse (Graugans, Kanadagans, Nilgans) werden seit 1994 in der Wildtiererfassung Niedersachsen (WTE) erfasst. Hierbei handelt es sich um Erfassungen des Vorkommens in den Revieren, der Anzahl der Brutpaare im Frühjahr sowie der Jagdstrecke.
Des Weiteren finden von Ornithologen organisiert und durchgeführt monatlich zwischen September und April Wasservogelzählungen statt. Diese Zählungen sind saisonal und lokal begrenzt, da sie überwiegend in den Überwinterungsgebieten und an den Gewässern durchgeführt werden.
Seit Jahren ist eine Ausbreitung und Zunahme der Gänsepopulationen zu beobachten, wobei der Anteil an Brutpaaren, Nichtbrütern sowie der Reproduktionsrate im Wesentlichen
unbekannt ist. Darüber hinaus ist über die Bestandsgröße übersommernder Gänse in Niedersachsen wenig bekannt. Aus diesen Gründen sollen sowohl eine Zählung im Mai/Juni
zur Erfassung der Reproduktionsraten als auch eine Erfassung der durchgemauserten Sommergänse im Juli in Kooperation mit den Niederlanden durchgeführt werden. Diese Zählungen sollen in den nächsten Jahren wiederholt werden, damit eine Entwicklung ermittelt werden kann. Dafür benötigen wir Ihre Mithilfe!
Zwei Zwei Zählungen – warum?
Zur Bestimmung der Reproduktionsraten muss sowohl der Anteil an Nichtbrütern und Brütern als auch die Anzahl der Jungtiere ermittelt werden. Die Unterscheidung der Jung- und Altvögel
ist nach der Mauser bereits sehr schwierig. Daher sollte eine erste Erfassung während der Mauser im Zeitraum Mai bis Anfang Juni durchgeführt werden. Es ist damit zu rechnen, dass die heimliche Lebensweise der Graugänse zur Mauserzeit die Erfassung und die
Zuverlässigkeit erschweren wird.
Aus diesem Grund soll eine zweite Zählung zur Ermittlung des Populationsbestands nach der Mauser im Juli erfolgen, da die Graugänse dann wieder größere Trupps auf offenen Flächen
bilden. Diese zweite Zählung soll in diesem Jahr am 15.07.2023 stattfinden. Eine Simultanzählung soll Doppelerfassungen in benachbarten Revieren vermeiden.
Durchführung der Zählung
Vorbereitung:
• Festlegen einer Zählstrecke, die auch in den Folgejahren beibehalten werden kann. Diese wird ggfs. in einer Karte markiert. Das Revier soll so abgefahren werden, dass es komplett erfasst wird, Strecken aber nicht mehrfach befahren werden. Dies könnte zur Unruhe bei den Gänsen führen.
Erlaubt sind alle Fortbewegungsmittel. Schwer zu erreichende Bereiche können zu Fuß begangen, andere mit dem Fahrrad oder Auto befahren werden. Bei allen Beobachtungen ist darauf zu achten, die Störung so gering wie möglich zu halten.
Es sollten mindestens 2, besser 3 Personen an der Zählung beteiligt sein (Fahrer, Protokollant und Zähler). Mehr Personen sind möglich und ermöglichen die Aufteilung der verschiedenen Arten auf die Zähler.
Material:
• Revierkarte mit eingetragener Strecke
• Protokoll
• Fernglas
• Aufnahmegerät
• Bestimmungshilfen
auch hilfreich sind Teleskop und Handzähler.
>>> Download Protokollbogen Gänseerfassung 2023
Wann und wie werden die Gänse gezählt?
Die erste Erfassung im Mai/Juni soll zwischen Anfang Mai bis Mitte Juni erfolgen, dabei wird die Anzahl der Gänse ermittelt, die sich dauerhaft im Revier aufhalten.
Die zweite Zählung erfolgt am 15. Juli 2023 zwischen 9.00 und 16.30 Uhr.
1.Mai/Juni-Zählung
Bei der Mai/Juni-Zählung ist darauf zu achten, auch schlecht zu erreichende Teile des Reviers einzusehen, da sich insbesondere die Graugans während der Mauser äußerst heimlich verhält; ratsam wäre hier das Revier nicht nur mit dem Auto, sondern auch zu Fuß zu erfassen. Es wird die Anzahl der adulten Gänse unterteilt in Altvögel ohne Bruterfolg und Altvögel mit Bruterfolg sowie die Anzahl der Gössel in den Protokollbogen notiert. Um sicher
zu stellen, dass es sich dabei um dauerhaft in dem Revier lebende Tiere handelt, insbesondere bei den Nichtbrütern, wäre es wünschenswert, die Zahlen nach spätestens 5 Tagen zu
kontrollieren und gegebenenfalls auf dem Protokollbogen zu aktualisieren.
Alle Tiere, die sich jenseits der Reviergrenze befinden, werden NICHT mitgezählt, Hybride werden mitgezählt und im Protokoll unter „Sonstige“ eingetragen.
2. Juli-Zählung
Im Juli finden sich die Gänse wieder zu größeren Trupps zusammen und auch die Graugans kann wieder auf den offenen Flächen angetroffen werden. Zum Äsen fliegen sie nur in den Morgen- und den Abendstunden und halten sich während des Tages an ihren Ruheplätzen auf. Daher liegt die beste Uhrzeit für die zweite Zählung zwischen 9.00 und 16.30 Uhr.
Zugvögel treten zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf, so dass lediglich die Populationsgröße der Sommergänse ermittelt werden kann. Diese Zählung erfolgt synchron in allen Revieren, so dass Doppelzählungen vermieden werden.
Es werden alle Gänsearten gezählt, die sich auf dem Boden befinden, überfliegende Tiere werden NICHT mitgezählt, um Doppelzählungen zu vermeiden.
Alle Tiere, die sich jenseits der Reviergrenze befinden, werden NICHT mitgezählt. Hybride werden mitgezählt und im Protokoll unter „Sonstige“ eingetragen.
Bei einem guten Datenrücklauf können somit flächendeckende Aussagen aus Niedersachsen zu den Populationsgrößen der Sommergänse sowie der Bestandsentwicklung im Sommer
gemacht werden.
Es ist sehr wichtig, dass auch die Reviere des Hegeringes, in denen keine Gänse vorkommen, den Protokollbogen an das Institut zurückschicken!
Wir bitten alle Hegeringleiter, ihre Reviere für die Teilnahme an dieser Erfassung zu gewinnen und diese Anleitung und die Bögen weiterzuleiten.
Für die Rückgabe der Bögen entscheidet jeder Hegeringleiter selbst, ob er die Bögen gesammelt an das ITAW weiterleitet oder aber die Revierinhaber ihre Bögen direkt einschicken. Die Rücksendung der Bögen erfolgt bis zum 31.07.2023 an folgende Adresse:
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Institut für Aquatische und Terrestrische Wildtierforschung
z.H.: Inga Klages
Bischofsholer Damm 15
30173 Hannover
Ansprechpartner:
Inga Klages Tel.: 0511/856-7578 Fax: 0511/856-827578
Email: inga.klages (at) tiho-hannover.de
Dr. Egbert Strauß Tel.: 0511/856-7620
Anleitung und Erfassungsbögen stehen zum Download bereit unter:
http://www.wildtiermanagement.com