Beteiligung des DJV und BJV ermöglichen
Die Sozialwahl 2023 der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) steht an.
Damit sich DJV und BJV an der Sozialwahl 2023 beteiligen können, müssen bundesweit mindestens 300 sogenannte Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten gesammelt werden. Zur Unterschrift berechtigt sind alle Jagdrevierinhaber – und deren Ehepartner – die Beiträge an die SVLFG entrichten.
Wichtig: Im Revier dürfen keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten arbeiten.
Ziel ist es, die Interessen der Jägerschaft besser zur Sprache zu bringen.
Weitere Informationen finden Sie hier
Sozialwahl 2023 | Deutscher Jagdverband
Bitte beteiligen Sie sich möglichst bis zum 30.10.2022