Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben

Schonzeit für Schwarzwild unter Beachtung des § 22 Abs. 4 aufgehoben

Die Schonzeit für Schwarzwild ist unter Beachtung des § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz (Elterntierschutz) seit dem 07.03.2018 aufgehoben . Dies tritt am 14.03. 2018 mit Veröffentlichung in Kraft!

Dies gilt auch für Niedersachsen.

Bäche mit Frischling Foto: B.Heukamp
Bache mit Frischling
Foto: B.Heukamp

Unbedingt den Elterntierschutz beachten!!!!

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