Schonzeit für Schwarzwild unter Beachtung des § 22 Abs. 4 aufgehoben
Die Schonzeit für Schwarzwild ist unter Beachtung des § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz (Elterntierschutz) seit dem 07.03.2018 aufgehoben . Dies tritt am 14.03. 2018 mit Veröffentlichung in Kraft!
Dies gilt auch für Niedersachsen.
![Bäche mit Frischling Foto: B.Heukamp](http://jaegerschaft-uelzen.net/wp-content/uploads/2018/03/01_BHEU1009mod-300x199.jpg)
Foto: B.Heukamp
Unbedingt den Elterntierschutz beachten!!!!