Hundewesen

Niemals möchte ich es wagen,
ohne guten Hund zu jagen.
So er fehlt, wo 's immer sei,
dort wird die Jagd zur Luderei

Weg da, ich muss zum Hundekurs!

„Weg da,
ich muss zum Hundekurs!!!“

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„Halt, warte!
Wir kommen mit!“

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Man kann ohne Hund leben,
aber es lohnt sich nicht!“

Die Erlaubnis zum Betreiben einer Hundeschule nach § 11 Tierschutzgesetz liegt vor .

„Jagd ohne Hund ist Schund“

Die Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. bietet an:

  • Lehrgänge für Welpen und Junghunde
  • Vorbereitungskurse auf die Brauchbarkeitsprüfung,
    HZP; VGP, Stöberhundprüfung, und Brauchbarkeit Sonderbestimmungen Schweiß (1000m)
  • Begleithundekurse
  • Kontakte zu Klubs und Vereinen, Ausbildern und Hundetrainern

Informationen zu den Kursen auf unserer Unterseite
>>>   »Hundewesen_Kurse«

 

Außerdem auf diesen Seiten:

  • Anforderungen in den Brauchbarkeitsprüfung
    (Allgemeine Brauchbarkeitsprüfung, Schweißprüfung, Stöberprüfung)
  • Brauchbarkeitsrichtlinien Niedersachsen
  • Infos, Ansprechpartner, Erreichbarkeiten, Aktuelles und Interessantes
  • anerkannte Schweißhundführer und Infos zu deren Arbeit
    Erreichbarkeit der Schweißhundführer
  • FAQs zum neuen Hundegesetz (Juni 2011)
    (Quelle: LJN)
  • Links zu Informationen der LJN zum Thema Hundewesen

Nachsuchengespanne über die veröffentliche Liste des Landkreises und der LJN (Internet: http://www.ljn.de/ueber_uns/downloads/)

Anerkannte Schweißhundführer finden Sie auch bei uns:
>>> Schweißhundfuehrer


Obmann fürs Hundewesen

Stefan Bauers
Albrecht-Thaer-Weg 3a
29574 Ebstorf
Tel. 01520-9891298
E-mail: bauersstefan (at) aol.com
Hundeführer seit 1991, Züchter und Richter (DJT Club, VDD);
Momentan zwei Deutsche Jagdterrier,  zwei  aus spezieller Leistungszucht abgerichtete Labradorhündinnen und einen Flat Coated Retriever

Termine

Lehrgangsbeginne und

voraussichtliche Prüfungstermine 2025
(werden aktuell gemeldet)

° 07.April 2024, Beginn der Welpenlehrgänge (jagdlich und nicht-jagdlich)

°07. April 2024, Beginn der Junghundelehrgänge (jagdlich und nicht-jagdlich)

 


  • April 2025 Brauchbarkeitslehrgänge und Vorbereitung HZP

  • 20.09.2025 - Brauchbarkeitsprüfungen in Groß Hesebeck

  • Herbst/Winter „Stöberprüfungen“ nach Bedarf ( siehe Termine) , ab August auf dieser Seite einsehbar.
    Auf Grund der großen Nachfrage können wir Stöberprüfungen zur Zeit leider nur für Mitglieder der Jägerschaft Uelzen oder eines Hegeringes im LK Uelzen anbieten. Wir bitten um Verständnis! Stöberprüfungen werden in der Drückjagdsaison im Rahmen des Jagdbetriebes nach Bedarf abgehalten!
    Bitte frühzeitig, spätestens bis 01.08. des jeweiligen Jahres, unverbindlich und formlos bei Stefan Bauers anmelden. Terminvergabe erfolgt dann „nach Liste“! Sollten ein oder mehrere Hundeführer ihren Hund zur Prüfung führen wollen und eine Drückjagd dafür zur Verfügung haben, ist auch dies nach Absprache gerne möglich.
  • Herbst 2025   HZP  VDD  Uelzen

§ 4 Niedersächsisches Jagdgesetz

(1) Den Jagdausübungsberechtigten muss ein für den Jagdbezirk brauchbarer Jagdhund, der geprüft ist, zur Verfügung stehen.

(2) Bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd sowie jeder Jagd auf Federwild muss ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden.

(3) Bei der Nachsuche ist ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund einzusetzen. Wild, das offensichtlich schwer krank ist und sofort zur Strecke gebracht werden kann, darf ohne Hund verfolgt werden.

(4) ……………

„Wer will zu den Jägern zählen,
lässt kein Wild zu Tode sich quälen,
jagt allein nicht durch die Weite,
führt den guten Hund zur Seite“
(Alexander Schmook)

Lehrgänge / Prüfungen / Allgemeines

Gut ausgebildete Jagdhunde sind für eine waidgerechte Jagd unverzichtbar. Auch im Alltag ist es für jagende und nicht jagende Hunde und ihre Hundeführer unverzichtbar, dass der Hund ein verlässlicher Begleiter ist.

Die Kreisjägerschaft Uelzen unterstützt daher die Ausbildung von Jagdhunden und seit 1996 auch die von Begleithunden mit einem vielseitigen Kurs­angebot. Die Umsetzung wird durch das Engagement und den Einsatz vieler kompetenter, ehrenamtlicher Helfer gewährleistet. So wird es möglich gemacht für Hunde aller Rassen und jeden Alters die Teilnahme an einem der Kurse zu eröffnen.

Kurse für Welpen, Junghunde und Begleithunde finden zweimal jährlich statt. Insbesondere bei den Welpen und Junghunden liegt unser besonderes Augenmerk auf der Förderung des friedlichen Sozialverhaltens und der Entwicklung vielseitiger Leistungsfähigkeit. Die jungen Hunde werden spielerisch an ihre späteren Aufgaben herangeführt und lernen die ersten Grundsignale.

Für die Jagdhunde steht das Arbeiten der ersten Fährte ebenso auf dem Stundenplan, wie die Förderung der Wasserfreude und die Konfrontation mit verschiedenen Reizen, wie z.B. Schüssen und Vieles mehr.

Auch die Hunde, die nicht jagdlich geführt werden, führen wir an ihren Alltag heran, damit sie später wesensstarke, verlässliche Begleiter sind und sich weder von lauten Geräuschen, noch von unbekannten Situationen, etc. aus dem Konzept bringen lassen.

In allen Kursen ist die Vorbereitung auf den Sachkundenachweis (Niedersächsischer Hundeführerschein) grundsätzlich automatisch inbegriffen. Prüfungen in Theorie und Praxis werden nach Bedarf abgehalten.

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Der Lehrgang zur Vorbereitung auf die Brauchbarkeitsprüfung beginnt alljährlich im Frühjahr. In mindestens 16 Übungseinheiten werden die Hunde für den praktischen Jagdbetrieb und die BrPr ausgebildet. Im Kurs werden die Hundeführer und ihre Hunde dabei bestmöglich auf alle prüfungsrelevanten Fächer vorbereitet.Hundeführer, die sich für den Lehrgang entscheiden, sollten ihren Hund vorher an das Schwimmen in tiefen Wasser gewöhnen und er sollte einen Apportiergegenstand an der langen Leine sicher vom Boden aufnehmen und seinem Führer zutragen. ( Dazu bieten wir den Lehrgang Gehorsam und Apport an )

Seit 2011 bieten wir zudem nicht nur einen gesonderten Lehrgang zur Vorbereitung auf die Sonderprüfung für Nachsuchenhunde („Schweißprüfung“) an, sondern auch Übungsstunden zur Vorbereitung auf die Stöberprüfung.

Die tägliche Arbeit mit dem eigenen Hund wird durch die Lehrgänge und Kurse natürlich nicht ersetzt, aber bestmöglich unterstützt! Kein Lehrgang könnte stattfinden, ohne die Bereitschaft vieler Helfer, ihre Freizeit in die Hundearbeit zu investieren! Auch Übungsreviere sind dringend notwendig und werden immer wieder, meistens über Jahre hinweg, großzügig zur Verfügung gestellt. Insbesondere in den Bereichen Wasserarbeit und Schussfestigkeit werden die Reviere stark belastet und es ist nicht selbstverständlich, dass diese für die Hundearbeit geöffnet werden!

Wer Interesse an der Arbeit mit Hunden und deren Führern hat, ist herzlich eingeladen, sich bei Stefan Bauers (s.o.) zu melden!

Andforderungen und Voraussetzungen - Brauchbarkeitsprüfung

 

- Zusammenfassung
Siehe auch Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.“Richtlinien über den Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen“ (bzw. oben angegebenen Link.)

Geprüft werden kann jeder Hund, der aussieht wie ein Jagdhund einer vom JGHV anerkannten Rasse (also auch Hunde ohne Papiere), der am Prüfungstag mindestens ein Jahr alt ist. (…)

Anforderungen in der allgemeinen Brauchbarkeitsprüfung

„Allgemeine“ Brauchbarkeitsprüfung

Prüfungsfächer:

- Gehorsam:

● Allgemeiner Gehorsam ohne Wildberührung (Der einige Minuten frei laufende Hund muss dem Hundeführer auf Pfiff, Zuruf oder Zeichen Folge leisten)

● Verhalten auf dem Stand (Bei einem improvisierten Treiben muss sich der neben dem Hundeführer sitzende oder liegende angeleinte Hund auch bei der Abgabe von Schüssen durch Treiber oder Hundeführer ruhig verhalten)

● Leinenführigkeit

- Schussfestigkeit:

● Schussfestigkeit im Feld oder Wald (Der Hundeführer gibt mind. zwei Schrotschüsse ab, wenn der freilaufende Hund 30-50m von ihm entfernt ist, der Hund darf nicht schussscheu oder schussempfindlich reagieren)

● Schussfestigkeit am Wasser (Während der Hund auf ein erlegtes Stück Wasserwild, welches in das Gewässer geworfen wurde, zu schwimmt gibt der Hundeführer einen Schrotschuß ab, nach dem der Hund das Wasserwild selbständig bringen muss).

- Bringen:

● Bringen von Haarwild auf der Schleppe (Der Hund muss ohne Sichtkontakt zum Hundeführer eine mindestens 300m lange Hasen- oder Kaninchenschleppe arbeiten, das Schleppwild finden und dem Hundeführer zutragen)

● Bringen von Federwild auf der Schleppe (Der Hund muss eine mindestens 150m lange Federwildschleppe mit zwei stumpfwinkeligen Haken arbeiten, das Federwild finden und dem Hundeführer zutragen)

● Freiverlorensuche und Bringen von Federwild (Der Hund muss das in etwa 30m Entfernung in ein Feld mit hoher Deckung geworfene Stück Federwild finden und dem Hundeführer zutragen)

- Schweißarbeit

● (Der Hund muss im Wald eine mindestens 400m lange Schweißfährte (1/4l Schweiß) mit zwei stumpfwinkeligen Haken und zwei Wundbetten, die über Nacht gestanden hat und an deren Ende ein Stück Schalenwild ausgelegt wird, ruhig und konzentriert, aber zügig arbeiten. Zweimaliges neu anlegen ist erlaubt)

- Wasserarbeit: (Achtung! Besonders enge Bestimmungen, da Arbeit an der lebenden Ente)

● Freiverlorensuche und Bringen toten Wasserwildes aus deckungsreichem Gewässer (Der Hund muss das vorher außer Sicht des Hundes in eine Deckung geworfene Stück Wasserwild selbständig suchen, finden und dem Führer zutragen)

● Stöbern mit Ente in deckungsreichem Gewässer (Der Hund muss eine vorher in der Deckung ausgesetzte Ente suchen finden und dann aus der Deckung drücken. Die vom Hund sichtig verfolgte Ente ist vom Hundeführer zu erlegen und muss danach vom Hund selbständig gebracht werden)

 

Anforderungen an die Schweiß-Brauchbarkeitsprüfungen

 

Schweißprüfung
Sonderregelung für Nachsuchenhunde – Phänotyp Schweißhund, Teckel, Bracke

- Gehorsam (siehe Allgemeine Brauchbarkeit)

- Schussfestigkeit (siehe Allgemeine Brauchbarkeit – Schussfestigkeit im Feld oder Wald)

- Schweißarbeit (siehe Allgemeine Brauchbarkeit ABER Schweißfährte 1000m)

- Anschneideprüfung (Der Hund wird nach der Schweißarbeit für mindestens 5 Minuten neben einem mit Kugelschuss erlegten Stück Schalenwild unangeleint abgelegt, während sich alle Personen vor dem Hund verbergen, und darf es weder anschneiden noch vergraben, das Stück aber verlassen)

 

Anforderungen an die Stöber-Brauchbarkeitsprüfung

Stöberprüfung:
Sonderregelung für Stöberhunde – Phänotyp Deutscher Wachtelhund, Terrier, Bracke, Spaniel, Beagle und Teckel

Kann im Rahmen des Jagdbetriebes durchgeführt werden!

- Gehorsam (siehe Allgemeine Brauchbarkeit)

- Schussfestigkeit (siehe Allgemeine Brauchbarkeit – Schussfestigkeit im Wald oder Feld)

- Anschneideprüfung (siehe Schweißprüfung, aber auch möglich, falls im Rahmen der Prüfung ein Stück vor dem Hund zur Strecke kommt)

- Stöbern in Dickungen oder vergleichbaren Waldparzellen (Der im Treiben geführte oder vom Stand aus geschnallte Hund soll die Fläche planmäßig und gründlich absuchen, gefundenes Wild laut jagend verfolgen, bis es zur Strecke gekommen ist oder das Treiben verlassen hat, und anschließend willig zu seinem Führer zurückkommen. Weites Überjagen ist unerwünscht, der Hund soll, wenn er nicht weiterhin im Treiben an Wild jagt, nach spätestens 30 Minuten zu seinem Führer zurückkommen. Der Hund darf weder weidlaut noch stumm jagen.)

“ Ich schlafe nicht, ich denke über das Gelernte nach!“ Foto Copyright: Mareike Kohlmeyer
“ Ich schlafe nicht, ich denke über das Gelernte nach!“
Foto Copyright: Mareike Kohlmeyer

Vielen Dank an alle Hunde, Hundeführer, Unterstützer und Förderer!

„Das mir mein Hund das Liebste ist,
sagst du oh Mensch sei Sünde.
Mein Hund ist mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde…“
(Franz von Assisi)

in der LJN/ im DJV

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