Kursangebot aus dem Bereich Hundewesen
Auf dieser Seite finden Sie das Kursangebot aus dem Bereich Hundewesen.
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- Die Erlaubnis zum Betreiben einer Hundeschule nach § 11 Tierschutzgesetz liegt vor .
Die Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. bietet an:
- Lehrgänge für Welpen und Junghunde
- Vorbereitungskurse auf die Brauchbarkeitsprüfung, (volle Brauchbarkeit sowie Schweißarbeit für Nachsuchenhunde)
HZP, VGP, Stöberhundprüfung - Kurs für Begleithunde
- Sachkundenachweis Niedersachsen („Hundeführerschein“)
- Lehrgang für Gehorsam und Apport
Anmeldungen und Informationen zu den Kursen im Folgenden, beim Hundeobmann Stefan Bauers und bei den Ausbildern!
Anmeldeformulare Hundekurse/-prüfungen
- Anmeldeformular für die Vorbereitungslehrgänge
zur Brauchbarkeitsprüfung
siehe »Rubrik Formulare« (–> bitte hier anklicken) - Anmeldeformular für die Brauchbarkeitsprüfungen
(ACHTUNG NEU – nur noch online über die HP der LJN)
Das Ausbilderteam finden Sie auf unserer Unterseite:
Hundewesen –> Hundewesen Ausbilderteam
Lehrgänge
Für teilnehmende Hunde müssen gültiger Impfschutz und eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden!
Grundsätzlich sind bei allen Lehrgängen
Nachzügler herzlich Willkommen!
Wer also den Kursbeginn verpasst –
einfach mal nachfragen!
Kursbeginn: Gehorsam und Apport Januar 2025
Zu diesem Lehrgang bitte formlos per e-mail die Anmeldung an den Hundeobmann der Jägerschaft schicken: bauersstefan@aol.com. Es finden acht Unterrichtseinheiten jeweils am Sonntag statt und dienen zur Vorbereitung auf den Brauchbarkeitskurs. Die Kursgebühr beträgt 90,- Euro.
Die Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Brauchbarkeitsprüfungen in Groß Hesebeck beginnen Anfang April 2025
Uhrzeit und Ort werden zeitnah mir der Einladung mitgeteilt.
In 19 Übungseinheiten werden die Hunde und Hundeführer auf die Prüfung zu Land und im Wasser vorbereitet. Die Übungstermine finden am Sonntag Vormittag statt und in der 2. Gruppe am Donnerstag Abend um 18 Uhr
Außerdem wird in jedem Jahr ein Vorbereitungskurs auf die eilbrauchbarkeit für Nachsuchenhunde angeboten. Auch hier treffen sich alle Lehrgangsteilnehmer Anfang April. Die Lehrgangseinheiten werden am Wochenende durchgeführt ( genaue Terminabsprache erfolgt mit dem jeweiligen Ausbilder).
Die Teilnahme an einer Schulung zur Vorbereitung auf die Stöberprüfung (insbes. Gehorsamsteil) wird ab September 2024 ebenfalls angeboten.
Weitere Anmerkungen/Voraussetzungen siehe im Folgenden:
Anmeldung und Information bei Stefan Bauers (s.o.) und im weiteren Seitenverlauf.
Ausbilder: Stefan Bauers, Sina Bauck , Katrin Cebulla, Hans-Hermann Moritz, F.-W. Bauck ( Brauchbarkeit, VGP – Lehrgang und leb.Ente ), Horst Gärtner und Axel Gräfke ( Schweiß), Frank Bonhagen ( Brauchbarkeit , Welpen- und Junghunde, VGP Lehrgang )
Teilnehmer: maximal 8 Teilnehmer pro Gruppe (Schweiß 5)
Lehrgangsgebühren: 190,- Euro plus ca. 90,- Euro für die lebenden Enten. Schleppwild (Enten) kann bei Bedarf zum Preis von 7,- Euro erworben werden.
Um eine bestmögliche und effektive Ausbildung gewährleisten zu können, bitten wir darum, dass jeder Hundeführer nur einen Hund im Lehrgang führt.
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ACHTUNG!!! Stöberprüfungen werden in der Drückjagdsaison im Rahmen des Jagdbetriebes nach Bedarf abgehalten!
Bitte bis August des jeweiligen Jahres das Interesse anmelden!
Prüfungsanforderungen Brauchbarkeitsprüfungen (bitte hier anklicken)
Das Anmeldeformular für die Vorbereitungslehrgänge steht als Download unter der »Rubrik Formulare« zur Verfügung! (–> bitte hier anklicken)
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Lehrgänge für Welpen und Junghunde
Beginn des nächsten Lehrganges:
Am Sonntag, den 28.07.2024 um 10:00 Uhr in Ebstorf am Sportplatz an der Vinstedterstr.
Jeweils im Frühjahr beginnen neue Lehrgänge für Welpen und Junghunde.
Die Kurse gehen über acht Übungsstunden, die in erster Linie Sonntag vormittags statt finden.
Meistens ist der Übungsort am Fußballplatz (Sportplatz) am Ortsrand von Ebstorf – Richtung Vinstedt.
Der Sportplatz befindet sich im Wald nahe der Kreisstraße Ebstorf Rtg. Vinstedt. Sportplatz ist ausgeschildert. Ein unbefestigter Weg führt links von der Kreisstraße in den Wald. Bitte an diesem Weg parken und die letzten Meter zum Treffpunkt im Weg vor dem Platz zu Fuß zurück legen.
Zu Kursbeginn treffen wir uns mit allen Hunden gemeinsam.
An diesem Tag werden die Gruppen eingeteilt und die Anmeldeunterlagen verteilt.
Der Hund ist bitte nicht an der Ausziehleine (Flexi-Leine) sondern an einer beliebigen Führleine zu führen.
Unterlagen wie Impfpaß, Anmeldung etc. sind erst beim zweiten Termin erforderlich.
Lehrgangsgebühr: 100 ,- Euro
Außerdem im weiteren Seitenverlauf.
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Lehrgänge für Begleithunde:
Am Sonntag, den 28.07.2024 um 10:00 Uhr am Sportplatz in Ebstorf an der Vinstedterstr.
Zweimal im Jahr, ab Frühjahr und Spätsommer, bieten wir Kurse für Begleithunde an.
Die Kurse laufen über 10 Übungsstunden,
die meistens Sonntag vormittags statt finden.
Die Kursgebühr beträgt 100,- Euro.
Meistens ist Übungsort am Sportplatz Ebstorf (Beschreibung siehe Welpen und Junghunde).
Außerdem im weiteren Seitenverlauf.
Sachkundenachweis
Die Vorbereitung auf den Sachkundenachweis erfolgt grundsätzlich automatisch in allen Kursen. Prüfungstermine für Theorie und Praxis werden nach Bedarf vermittelt.
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Vorbereitung auf die Brauchbarkeitsprüfung
Kosten 190,- Euro plus Schleppwild/Schweiß/Enten
Anmeldung bei Stefan Bauers
Tel. 01520-9891298
E-mail: bauersstefan (at) aol.com
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Vorbereitung auf die VGP
Infos/Anmeldung bei Stefan Bauers
Tel. 01520-9891298
E-mail: bauersstefan (at) aol.com(s.o.)
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Weitere Informationen und Anmeldung zu den Prüfungen für DD (bzw. Vorstehhunde) bei Hans -Hermann Moritz, Verein Deutsch Drahthaar (Uelzen), Tel.05802/1285
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Deutscher Teckelklub, Gruppe Lüneburger Heide:
Informationen zu Prüfungen und Veranstaltungen bei :
Susanne Meyer, Suderburg, Tel: 05826-1462
Brauchbarkeitsprüfung Samstag, den 20. September 2025 in Groß Hesebeck
Nennschluß ist der , Nenngeld für Mitglieder 130,- Euro, Zahlbar auf das Kto. der Jägerschaft Uelzen bis . unter Angabe des Prüfungsdatums , Name und Prüfung. Die Prüfung ist auf 10 Hunde für die gesamte Brauchbarkeit begrenzt, vorrang haben Mitglieder und Teilnehmer des Vorbereitungslehrganges der Jägerschaft und für die Schweißprüfung 1000m , werden gesamt 5 Hunde zugelassen. Die Fährten sind mit Rotwildschweiß getupft. Auch hier haben Mitglieder und Teilnehmer des Vorbereitungslehrganges der Jägerschaft vorrang. Die Anmeldung kann nur noch über die Homepage der LJV – Hundewesen erfolgen.
Die Schweißfährten sind mit Rotwildschweiß gespritzt.
Brauchbarkeitsprüfung für Hunde mit bestandener HZP ( Zusatzfächer) findet am Samstag, den 12.10.2024 im Raum Gr. Hesebeck und Ebstorf statt. Schweißfährten sind mit Rotwildschweiß gespritzt. Das Nenngeld beträgt für Mitglieder 100,- Euro. Die Anmeldung erfolgt nur noch über die Homepage der LJV-Hundewesen
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- Anmerkung und Hinweise für die Prüfungen :
- Jeder Hundeführer ist für Nennung seines Hundes zu den Prüfungen selbst verantwortlich
- ausreichender Impf- und Versicherungsschutz muss nachgewiesen werden.
- für die HZP und BrP ist – auch in der Vorbereitung – ein gültiger Jagdschein erforderlich
- Nennschluss für alle Prüfungen ist drei Wochen vor Prüfungstermin
- Das Nenngeld muss bis zum Nennschluss entrichtet sein.
- Nenngeld gleich Reuegeld . Das Nenngeld für die Brauchbarkeitsprüfung ( volle Brauchbarkeit sowie für Nachsuchengespanne) beträgt für Mitglieder einer Jägerschaft 120,- Euro und muss auf das Kto. der Jägerschaft Uelzen ( IBAN DE 11 2585 0110 0000 0730 07) und Angabe der Prüfung überwiesen werden.
- Die 400m über Nacht Schweißfährten werden mit Wildschweiß (Rot- oder Rehwild) gespritzt
- Die 1000m Schweißfährten werden mit Rotwildschweiß getupft
- Das Nenngeld für die Stöberhundprüfung beträgt 100,- Euro für Mitglieder der Jägerschaft
- Die Zahl der Hunde für die gesamte Brauchbarkeit wird auf 10 Hunde, die der Nachsuchenhunde auf 5 Hunde begrenzt.
- Vorrang haben Mitglieder einer Jägerschaft, die am Vorbereitungskurs der Jägerschaft Uelzen teilgenommen haben
- Schleppwild ist vom Hundeführer in einwandfreiem Zustand mitzubringen.
- zugelassen sind nur Hunde nach der Brauchbarkeitsrichtlinie der LJN vom 15.07.2002
- Ein rechtlicher Anspruch auf Prüfung besteht nicht, Änderungen bleiben vorbehalten