Jagdzeiten

Jagdzeiten für Niedersachsen

Die aktuellen Jagdzeiten für Niedersachsen finden Sie hier.
(Stand 25.Jan.2021)

Hinweis: Ab 18.01.2021 gibt es Änderungen (rot markiert) der Jagdzeiten in Niedersachsen.

Neue Duchführungsverordnung zum Niedersächsischen Jagdgesetz vom 18.01.2021 ist hier mit eingebaut:
(Alle Angaben ohne Gewähr)

Schalenwild

Rotwild

Hirsche - 1. Aug. - 31. Jan.
Kälber, Alttiere - 1.Aug. - 31. Jan.

Schmalspießer und Schmaltiere - 1. April - 15. Mai. und
1. Aug. - 31. Jan.

Rotwild Foto:B.Heukamp
Foto: B.Heukamp

Sikawild

Hirsche - 1. Aug. - 31. Jan.
Kälber, Alttiere - 1. Sept. - 31. Jan.

Schmalspießer,
Schmaltiere -
1. Aug- 31.Jan

Damwild

Hirsche - 1. Aug. - 31. Jan.
Kälber , Alttiere - 1. Sept. - 31. Jan.
Schmaltiere und
Schmalspießer -
1. April bis 15. Mai und 1. Aug. bis 31. Jan.

Rehwild

Rehböcke - 1. April– 31.Jan.
Schmalrehe - 1. April15. Mai und 1. Sept. - 31. Jan.
Ricken und Kitze - 1. Sept. - 31. Jan.

Reh Foto: B.Heukamp
Reh
Foto: B.Heukamp

Muffelwild

Widder - 1. Aug. - 31. Jan.
Lämmer, Schmalschafe,
Schafe
- 1. Aug. - 31. Jan.

Schwarzwild

Keiler, Bachen:  ganzjährig, hiervon unberührt bleibt die Elterntierregelung - (Muttertierschutz) nach § 22 (4) BJagdG

Überläufer, Frischlinge - ganzjährig - mit Ausnahme führender Stücke

Foto: B.Heukamp
Foto: B.Heukamp

 

 

Haarwild

Feldhasen - 1. Okt. - 31.Dez.

Wildkaninchen* - 1. Okt. - 15. Feb.
Jungkaninchen ganzjährig
Auf Jungkaninchen darf in Niedersachsen das ganze Jahr über die Jagd ausgeübt werden.

Steinmarder und
Baummarder  - 
16. Sept. - 28. Feb.

Iltisse  -  1. Aug. - 28. Feb.

Hermeline  -  1. Aug. - 28. Feb.

Mauswiesel  -  ganzjährig geschont

Dachse  -  1. Aug. - 31. Jan.
Jungdachse ganzjährig
Auf Jungdachse darf in Niedersachsen das ganze Jahr über die Jagd ausgeübt werden.

Füchse * -  16. Jun. - 28. Feb.
Jungfüchse ganzjährig
Auf Jungfüchse darf in Niedersachsen das ganze Jahr über die Jagd ausgeübt werden.

Foto: B.Heukamp
Foto: B.Heukamp

Waschbären * - 16. Juli - 31. Mär.
Jungwaschbären ganzjährig
Auf Jungwaschbären darf in Niedersachsen das ganze Jahr über die Jagd ausgeübt werden.

Marderhunde *  -  1. Sept. - 28. Feb.
Jungmarderhunde ganzjährig
Auf Jungmarderhunde darf in Niedersachsen das ganze Jahr über die Jagd ausgeübt werden.

Minke * - 1. Aug. - 28. Feb.
Jungminke ganzjährig
Auf Jungminke darf in Niedersachsen das ganze Jahr über die Jagd ausgeübt werden.

Nutrias *  -  ganzjährig.
Jungnutria - ganzjährig
Auf Jungnutrias darf in Niedersachsen das ganze Jahr über die Jagd ausgeübt werden.

Federwild

Stockente - 1. Sept. - 15. Jan.

Krickente - 1. Okt. - 15. Jan.

Pfeifenten - 1. Okt. - 15. Jan

Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-,
Samt-, Trauerenten - ganzjährig geschont

Waldschnepfen - 16. Okt. - 31. Dez.

Bläßhühner - 11.September - 20. Februar

Silbermöwe - 01. Okt. - 10. Feb.

Lach-, Sturm-, Mantel- und Heringsmöwen - Ganzjährig geschont!!

Wildtruthähne und Wildtruthennen - ganzjährig geschont

Federwild

Rabenkrähen - 1. Aug. - 20. Feb.

Elstern - 1. Aug. - 28. Feb.

Rebhühner - 16. Sept. - 30. Nov.

Fasanen - 1. Okt. - 15. Jan.

Türkentauben  -  1. Nov. - 31.Dez.

Ringeltauben

Alttauben - 20. Aug. - 31. März
mit der Maßgabe, dass die Jagd vom 20. August bis 31. Oktober und vom 21. Februar bis 31. März nur zur Schadensabwehr und nur auf Alttauben ausgeübt werden darf, die in Trupps auf Ackerland oder auf Neueinsaaten von Grünland oder Baumschulkulturen einfallen
Jungtauben - ganzjährig
mit der Maßgabe, dass die Jagd vom 21. Februar bis 31. März nur zur Schadensabwehr und nur auf Jungtauben ausgeübt werden darf, die in Trupps auf Ackerland oder auf Neueinsaaten von Grünland oder Baumschulkulturen einfallen

Höckerschwäne - 1. Nov. - 20. Feb.
abweichend davon in den in der Anlage genannten Vogelschutzgebieten
1. November – 30. November
jeweils mit der Maßgabe, dass die Jagd nur zur Schadensabwehr und nur auf Höckerschwäne ausgeübt werden darf, die in Trupps auf Ackerland oder Neueinsaaten von Grünland einfallen

Graugänse - 16.Juli - 15. Jan.
abweichend davon in den in der Anlage genannten Vogelschutzgebieten 16. Juli – 30. November

Kanadagans - 16.Juli. - 15.Jan.
abweichend davon in den in der Anlage genannten Vogelschutzgebieten
16. Juli – 30. November

Bläss- und Saatgans - Ganzjährig geschont!!

Nilgans - 16.Juli - 15. Jan.
(7) In Vogelschutzgebieten, die in der Anlage in Spalte 3 genannt sind, gilt eine Jagdzeit vom 1. August bis zum 30. November für die Nilgans. (§ 1 Abs. 7 DVO-NJagdG)

Nonnengänse 1.8.-15.1. mit der Maßgabe, dass eine artenschutzrechtliche Ausnahmezulassung nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegt und
a) in der Zeit vom 1. August bis 31. Oktober der Abschuss nur auf Grundlage einer von der Jagdbehörde festgelegten Anzahl von Abschüssen erfolgen darf,
b) in der Zeit vom 1. November bis 15. Januar der Abschuss in den Landkreisen Aurich, Cuxhaven, Emden, Friesland, Leer, Stade, Wesermarsch und Wittmund nur außerhalb von europäischen Vogelschutzgebieten, nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Grünlandkulturen und nur nach Feststellung der Notwendigkeit des Abschusses zur Abwehr erheblicher Schäden auf Grünlandkulturen durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen, die oder der von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen für denBereich Landwirtschaftöffentlich bestellt worden ist, oder durch ein Gremium mit gleichwertiger Sachkunde erfolgen darf.

 


* Auf Jungfüchse, Jungwaschbären, Jungmarderhunde, Jungminke, Jungnutrias und Jungkaninchen darf in Niedersachsen das ganze Jahr über die Jagd ausgeübt werden.

(Alle Angaben ohne Gewähr)


Kormorane

Kormoran - 21.Aug. - 28.Feb..
(12) Der Kormoran steht weder im NJagdG noch im DVO-NJagdG, aber ein niedersächsischer Jäger darf trotzdem den Kormoran bejagen, denn es gibt die NKormoranVO, in der detailliert geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen es in Niedersachsen erlaubt ist, einen Kormoran zu erlegen. Für immatur gefärbte Kormorane gilt abweichend von der in der Tabelle angegebenen Jagdzeit keine Schonzeit. Vor der Kormoran-Jagd ist es dringend empfehlenswert, die NKormoranVO, die zahlreiche Ausnahmen und Bedingungen enthält, genau zu studieren.

Kormorane sind geschützt; Die Kormoranverordnung erlaubt jedoch in Ausnahmefällen und mit örtlichen, zeitlichen und personellen Einschränkungen das Bejagen dieser Tiere an Gewässern mit Teichwirtschaft. (Vergleichen Sie dazu die Niedersächsische Kormoranverordnung: NKormoranVO (Niedersächsische Kormoranverordnung) Fassung vom 9. Dez.2019:
Verlängerung bis "unbefristet"

Aktuelle Jagdzeiten - Januar 2021

Aktuelle Jagdzeiten Niedersachsen
(mit Stand Januar 2021)
zum Ausdrucken als PDF-Datei:---->> hier

 

in der LJN/ im DJV

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