Schießnachweis in den Nieders. Landesforsten

Schießnachweis in den Nieders. Landesforsten

Die Niedersächsischen Landesforsten führen zum Beginn der Gemeinschaftsjagdsaison 2016 / 2017 verbindlich den Schießnachweis für die teilnehmenden Jägerinnen und Jäger ein.

Die Bedingungen entsprechen den Anforderungen der Landesjägerschaft Niedersachsen:
• 5 Schuss in einem hochwildtauglichen Kaliber auf den laufenden Keiler, wovon zwei Treffer in den Ringen liegen müssen– nach hinten mindestens im 5er-Ring
oder
• 20 Schuss in einem hochwildtauglichen Kaliber, die hintereinander auf den laufenden Keiler oder entsprechende Ziele im Schießkino abgegeben werden müssen.

(13.Sept.2016)