Änderungen im Niedersächsischen Jagdgesetz -Wildfolge Mit der Novellierung des Nieders. Jagdgesetzes in 2022 wurde die Wildfolge (NJagdG §27) wieder abgeändert. Krank geschossenes, krankes oder verletztes Wild, das aus dem einen Revier in das Nachbarrevier wechselt, kann nicht mehr so einfach wie bisher nachgesucht werden. An der Reviergrenze ist Schluss und der Reviernachbar ist zur unverzüglichen …