Schießnachweise von Jägern gefordert
Ein aktueller Schießnachweis ist mit dem novellierten Niedersächsischen Jagdgesetz für die Teilnahme an allen Gesellschaftsjagden ab sofort Pflicht. Dies gilt sowohl für Jagden mit der Büchse als auch Jagden mit der Flinte. Die Ausführungsbestimmungen lassen die Details noch offen.
D.h. derzeit gelten ausschließlich die Regelungen des Niedersächsischen Jagdgesetzes. d.h. Teilnehmer/-innen an Gesellschaftsjagden, die die Jagd mit der Waffe ausüben wollen, haben einen Schießübungsnachweis, der nicht älter als ein Jahr ist, mit sich zu führen und dem/der Jagdleiter/-in auf Verlangen vorzuzeigen. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung für einen landeseinheitlichen Schießübungsnachweis legt der/die Jagdleiter/-in fest, welche Schussanzahl er oder sie verlangt.
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Das bedeutet, dass es einen hohen Andrang auf den Schießständen geben wird. Um Engpässe zu vermeiden, sollte man sich schon früh um die Absolvierung seiner Nachweise kümmern. Hegeringschießen sind u.U. schon eine Möglichkeit, die Anforderungen eines Nachweises zu erfüllen.
Einstimmig wurde im erw. Vorstand beschlossen, dass es personell bedingt keine Sondertermine mehr geben wird. Es werden von der Jägerschaft zahlreiche Übungstermine im Laufe des Jahres (vor Beginn der Drückjagdsaison) angeboten, die zur Erlangung des Nachweises genutzt werden können.