Aufgrund der Änderung des Waffengesetzes am 20.02.2020 ist es derzeit nicht möglich, Jagdscheine sofort auszustellen bzw. zu verlängern.
Für die Ausstellung bzw. Verlängerung von Jagdscheinen ist die Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz zu prüfen. Die Regelüberprüfung beim Bundeszentral- und Verfahrensregisters sowie bei der Polizei ist bereits erfolgt. Mit der Änderung des Waffengesetzes ist zusätzlich die Abfrage beim Verfassungsschutz durchzuführen.
Eine Aussage über die dortige Verfahrensdauer ist derzeit nicht möglich. Anträge werden angenommen, können aber nicht abschließend bearbeitet werden.
Landkreis Uelzen – Ordnungsamt Jagd