Aus formalen Gründen konnten die Jagdverbände nicht selbst als Listenträger auftreten. Die Liste wurde daher unter dem Kennwort „Jäger“ als freie Liste eingereicht. Der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die freie Liste „Jäger“ am 22.12.2022 zur Sozialwahl 2023 zugelassen. Wir bedanken uns für die Unterstützerunterschriften für die Zulassung zur Wahl.
Die Sozialwahlen finden bundesweit als Briefwahl im Mai 2023 bei allen Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung statt, Sie erhalten also möglicherweise Wahlunterlagen von mehreren Versicherungsträgern – lassen Sie sich nicht verwirren, wenn Sie z.B. auf den Unterlagen der Rentenversicherung die Jägerliste nicht finden…
Der DJV bedauert, dass das Verfahren sehr kompliziert ist: Es werden unter anderem nicht alle Wahlberechtigten direkt angeschrieben, sondern nur jedes einzelne „Unternehmen“. Bei der Jagd ist dies in der Regel jedes Revier. Die Angeschriebenen müssen einen Fragebogen der SVLFG beantworten. Alle Wahlberechtigten müssen dann gesondert ihren Wahlausweis beantragen. Auch Ehepartner sind wahlberechtigt.
Machen Sie Werbung für die Jägerliste! Und beteiligen Sie sich bis Ende Mai 2023 an der Wahl! Das gilt auch, wenn Sie im Herbst 2022 schon für unsere Liste unterschrieben haben.
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[Quelle: DJV]