Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Haus- und Wildschweine gefährliche Tierseuche. Für Menschen und andere Tierarten besteht keine Ansteckungsgefahr.
Jägerinnen und Jäger leisten durch die Beobachtung der Schwarzwildbestände, die Meldung von Fallwild und die Beprobung auffälliger oder verendet aufgefundener Wildschweine einen wichtigen Beitrag zur Früherkennung der Seuche.Infos zur Beprobung von Unfallwild und Fallwild (Schwarzwild)
Fallwild und Unfallwild unverzüglich melden
Tot aufgefundene, verunfallte oder sichtbar schwer erkrankte Wildschweine sollten nicht ohne vorherige Abstimmung beseitigt oder transportiert werden.
Bitte informieren Sie die zuständige Veterinärbehörde. Diese legt das weitere Vorgehen, die Probenahme und den Verbleib des Wildkörpers fest.
Nach Möglichkeit sollten folgende Angaben bereitgehalten werden:
- genauer Fundort beziehungsweise GPS-Koordinaten
- Datum und Uhrzeit des Fundes
- Zustand des Wildkörpers
- Kontaktdaten der meldenden Person
Aktuelle Informationen zur ASP
Die Lage und die geltenden Maßnahmen können sich kurzfristig ändern. Verbindliche und aktuelle Informationen finden Sie auf dem niedersächsischen Tierseuchenportal.
Aktuelle Informationen des LAVES aufrufen
Dort finden Sie unter anderem:
- die aktuelle Seuchenlage
- Hinweise für Jägerinnen und Jäger
- Informationen zur Probenahme
- Merkblätter und Verhaltenshinweise
- gegebenenfalls geltende Restriktionsgebiete und Maßnahmen
Beprobung von Schwarzwild
In Niedersachsen werden insbesondere folgende Wildschweine auf Klassische und Afrikanische Schweinepest untersucht:
- verendet aufgefundene Wildschweine
- Unfallwild
- vor dem Schuss sichtbar kranke oder verhaltensauffällige Stücke
- Wildschweine mit auffälligen Veränderungen beim Aufbrechen oder bei der Fleischuntersuchung
Auch Blutproben gesund erlegter Wildschweine können im Rahmen des Monitorings untersucht werden.
Probenmaterial, Begleitscheine und Hinweise zur Probenabgabe erhalten Sie beim zuständigen Veterinäramt.
Aufwandsentschädigungen
Für bestimmte präventive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest können Aufwandsentschädigungen vorgesehen sein.
Da Voraussetzungen, Antragszeiträume und Entschädigungssätze geändert werden können, stellen wir an dieser Stelle bewusst keine veralteten Beträge oder früheren Verfahrensregelungen dar.
Bitte verwenden Sie ausschließlich die aktuell bereitgestellten Antragsformulare und Hinweise der zuständigen Behörde.
Ansprechpartner im Landkreis Uelzen
Für Meldungen, Fragen zur Probenahme und zur Abgabe von Untersuchungsmaterial wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinäramt des Landkreises Uelzen.
Weitere Beiträge zur ASP
Aktuelle Beiträge und Hinweise der Jägerschaft zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie in unserer Themenübersicht.