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Sozialwahl 2023

Freie Liste »Jäger«

Im Mai 2023 finden bundesweit die SOZIALWAHLEN statt – auch bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVLFG. Dort sind alle Revierinhaber pflichtversichert.

Bereits ab März 2023 müssen die Unterlagen für diese reine Briefwahl angefordert werden. Sozialwahlen gibt es nur alle sechs Jahre. Es ist deshalb ganz wichtig, dass sich möglichst viele Revierinhaber, deren Ehepartner und auch alle Mitpächter an dieser Wahl beteiligen und damit die Rechte von allen Jägerinnen und Jägern stärken. Der Deutsche Jagdverband will Sie dabei unterstützen. In diesem Kurzvideo erklärt DJV-Justitiar Friedrich von Massow Schritt für Schritt das Teilnahmeverfahren, wer wahlberechtigt ist und welche Dokumente Sie sonst noch brauchen.

Link zum Video:   https://www.jagdverband.de/djv-veroeffentlicht-erklaervideo-fuer-sozialwahl-2023


Briefwahl beantragen:  Wahlunterlagen vor der Wahl beantragen

• Ab März verschickt SVLFG Fragebogen – allerdings nur an denjenigen Ansprechpartner. der den jährl. Beitragsbescheid erhält.

•Wahlberechtigt: alle Pächter des Reviers und deren Ehepartner
–> daher mehrere Kopien des Fragebogens machen

•Revierinhaber sind i.d.R:
–  »Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte«   oder
–  »Arbeitgeber mit sozialpflichtig angestellten Arbeitskräften«

• DJV tritt mit eigener Liste in der Gruppe der »Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte« an

• Fragebogen ausfüllen – jeweils einen für jeden Wähler –
korrekte Adresse, Unterschrift
Kopie des Pachtvertrages beifügen
Absenden an SVLFG

• Die SVLFG verschickt dann die Wahlunterlagen ab April

Sozialwahl 2023 – Unterschriften für den DJV

Beteiligung des DJV und BJV ermöglichen

Die Sozialwahl 2023 der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) steht an.

Damit sich DJV und BJV an der Sozialwahl 2023 beteiligen können, müssen bundesweit mindestens 300 sogenannte Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten gesammelt werden. Zur Unterschrift berechtigt sind alle Jagdrevierinhaber – und deren Ehepartner – die Beiträge an die SVLFG entrichten.
Wichtig: Im Revier dürfen keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten arbeiten.

Ziel ist es, die Interessen der Jägerschaft besser zur Sprache zu bringen.
Weitere Informationen finden Sie hier

Sozialwahl 2023 | Deutscher Jagdverband

Bitte beteiligen Sie sich möglichst bis zum 30.10.2022

Sozialversicherung: Jäger wollen mitreden!

DJV – Pressemeldung zur Sozialwahl 2017

Viele Revierinhaber sind unzufrieden mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Der Austritt aus der SVLFG ist weiterhin Ziel der Jagdverbände. Daneben wollen der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) und der Bayerische Jagdverband e.V. (BJV) auch innerhalb der Berufsgenossenschaft einige Punkte zum Wohl der Jäger verändern. Gelegenheit dazu bietet die Wahl der Vertreterversammlung der SVLFG, kurz Sozialwahl. DJV und BJV beteiligen sich mit einer eigenen Liste an der Sozialwahl 2017. Die Revierinhaber werden jetzt von der SVLFG angeschrieben, um die Wahlen vorzubereiten. Die Rückmeldung an die SVLFG ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl und daher enorm wichtig!
Warum beteiligen sich die Jagdverbände an der Sozialwahl 2017?
Neben der grundsätzlichen Frage der Rechtmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft gibt es weitere Punkte. Das sind unter anderem:

  • Zunächst mangelt es an der notwendigen Transparenz bei der
    Festlegung und Verwendung der jährlichen Mitgliedsbeiträge.
  • Leistungen werden häufig verweigert, wenn es sich
    bei Verletzten um Jagdhelfer oder Hundeführer handelt.
  • Und schließlich bietet die SVLFG kaum Präventionsleistungen
    für den Bereich der Jagd an.

Ziel der beiden Verbände ist jetzt, durch die Beteiligung an der Sozialwahl Vertreter der Jagd in den Gremien der SVLFG zu etablieren, um dadurch besseren Einfluss auf jagdrelevante Entscheidungen nehmen zu können.

Unabhängig von der Sozialwahl fordert der DJV weiterhin das Ende der anachronistischen Zwangsmitgliedschaft der Jagden in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Liste zugelassen, aber Rolle der Jagdverbände nicht gewürdigt

Zur Zulassung der Liste waren Unterschriften von mehr als 1.000 wahlberechtigten Unterstützern erforderlich. Ein Quorum, das DJV und BJV mit 3.585 Unterschriften deutlich übertroffen haben.
Anfang Januar 2017 hat der Wahlausschuss der SVLFG die Liste
zugelassen. Allerdings wurden DJV und BJV nicht als
vorschlagsberechtigte Verbände anerkannt, so dass die Liste nicht Liste „Jagd“ heißen darf, sondern „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“. Diese Entscheidung kritisiert Spitzenkandidat und DJV -Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan als undemokratisch und „Schlag ins Gesicht“ der weit mehr als 100.000 Revierinhaber in Deutschland und generell der 370.000 Jägerinnen und Jäger in Deutschland und kündigt Beschwerde gegen die Entscheidung an.
Die Liste Jagd kandidiert in der Gruppe der „Selbstständigen ohne
fremde Arbeitskräfte“. Zu dieser Gruppe gehören die meisten
Revierinhaber, da sie bei der Jagd keine Angestellten haben. Die vom
DJV mit den Landesjagdverbänden und dem BJV aufgestellte
gemeinsame Liste umfasst 20 Kandidaten.

Für die Beteiligung an der Wahl registrieren!
In diesen Tagen versendet die SVLFG an alle „Unternehmer“ Fragebögen zur Erstellung des Wählerverzeichnisses. Bitte füllen Sie diesen Fragebogen unbedingt sorgfältig und korrekt aus und senden ihn innerhalb der angegebenen Frist an die SVLFG zurück! Nur wer den Fragebogen vollständig ausgefüllt zurückschickt, darf im Mai 2017 an der Sozialwahl teilnehmen. Auch Ehepartner sind wahlberechtigt und werden mit dem Fragebogen erfasst. In den meisten Pächtergemeinschaften ist nur ein Ansprechpartner bei der SVLFG benannt. Versichert – und damit walberechtigt – sind aber alle
Mitpächter (und deren Ehepartner)! Daher ist es wichtig, dass die
Fragebögen vollständig ausgefüllt werden und für die Sozialwahl alle
Mitpächter genannt werden.
Die Rückmeldung dient erst der Vorbereitung der Wahl, ist aber für die Teilnahme enorm wichtig. Die Wahl selbst erfolgt als Briefwahl im Mai 2017. Die Wahlunterlagen erhalten die erfassten Wahlberechtigten dann im Mai 2017 wiederum von der SVLFG. Für eine bessere Vertretung der Jagdinteressen in der SVLFG müssen also alle Revierinhaber spätestens jetzt aktiv werden.