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Landkreis hebt Stallpflicht für Geflügel auf

Pressemitteilungen des LK Uelzen

Landkreis Uelzen hebt Stallpflicht für Geflügel auf (11.03.2022)

Der Landkreis Uelzen hebt die Stallpflicht für Geflügel mit Wirkung zum 14. März 2022 auf. „Nachdem sich die Lage in Nord-Ostniedersachsen weiterhin entspannt hat und auch in den Nachbarlandkreisen keine geflügelpestpositiven Wildvögel mehr gefunden wurden, können wir die Stallpflicht für den Landkreis Uelzen zum 14. März 2022 endlich aufheben“, so Dr. Jörg Pfeiffer, Kreisveterinär des Landkreises Uelzen. Er freue sich für alle Geflügelhalter, dass sie ab Montag ihr Geflügel wieder in die Freiheit entlassen können, so Pfeiffer weiter. Unabhängig davon werde das Veterinäramt des Landkreises Uelzen auch weiterhin die Lage intensiv beobachten. „Wir bitten die Bürger deshalb auch weiterhin, verendet oder erkrankt aufgefundene Wildvögel zu melden, sodass diese zur Diagnostik eingesandt werden können“, so Pfeiffer abschließend.
[Quelle: https://www.landkreis-uelzen.de  Pressemitteilungen]

Geflügelpest in Niedersachsen

Geflügelpest in Niedersachsen angekommen

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast ruft zur Einhaltung der Biosicherheits-Maßnahmen auf

Im Landkreis Cuxhaven wurde bei einer geschossenen Stockente das hochansteckende Geflügelpest-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen. Bei einer Pfeifente, ebenfalls im Landkreis Cuxhaven, fand man das Virus vom Subtyp H5.

Es sei hohe Wachsamkeit  angesagt. Alle Geflügelhalter in Niedersachsen sind dazu aufgerufen, ihre Tiere zu schützen.

Die hoch ansteckende aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Seuchenlage hat das FLI am 2. November 2020 seine Risikoeinschätzung zum Auftreten der der HPAIV H5 in Deutschland aktualisiert. Demnach wird das Risiko des Eintrags des HPAIV H5 in Geflügelhaltungen als hoch eingestuft. Sofern eine weitere Ausbreitung des Virus vor allem im Wildvogelbereich erfolgt, kann nach Einschätzung des FLI die Aufstallung von Freilandgeflügel in betroffenen Regionen als wirksame Methode zur Verhinderung der Viruseinschleppung in Erwägung gezogen werden.

Die Bevölkerung ist aufgerufen, Beobachtungen von unnormalen Verhaltensweisen bei Wasservögeln (z.B. unkoordiniertes Kopfkreisen) sowie Totfunde von Wildvögeln den Veterinärbehörden sofort zu melden, um die Früherkennung zu forcieren.

Geflügelpest – Pressemeldung des Deutschen Jagdverbandes

Pressemeldung des Deutschen Jagdverbandes (DJV)

Geflügelpest: Was Jäger wissen müssen

In vielen Teilen Deutschlands ist das Geflügelpest-Virus H5N8 bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen worden. Zur Verhinderung der Einschleppung des Virus in Geflügelbestände sollten im Anschluss von Wasserfederwildjagden grundsätzlich keine Geflügelbetriebe aufgesucht werden bzw. die entsprechenden Hygienevorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Jäger unterstützen in Seuchenfällen bundesweit die Veterinärbehörden. Im DJV-Interview gibt das Friedrich-Loeffler-Institut wichtige Hinweise, wie Monitoring oder Probenahme korrekt durchzuführen sind.

(Berlin, 24. November 2016)

DJV: Was sollten Jäger tun, wenn sie verendetes Wasserwild auffinden?

FLI: Menschen sollten tot aufgefundene Vögel nicht anfassen. Sie sollten den Fund der örtlichen Veterinärbehörde melden. Es liegt im Ermessen der zuständigen Behörden (in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte), ob sie die Jägerschaft dazu auffordern, sie beim Sammeln toter Wildvögel zu unterstützen.

Wenn Wild eingesammelt werden soll, was ist zu beachten?

Im Ernstfall gibt die zuständige Veterinärbehörde klare Regeln vor, an die sich Jäger halten sollten. Grundsätzlich gilt: Kadaver sollten nur mit Handschuhen angefasst werden, etwa mit Einmalhandschuhen aus Nitril. Der Vogelkörper sollte in einen Müllbeutel überführt und dieser anschließend verschlossen werden. Ein Tyvek-Einmalschutzanzug dient bei Sammelaktionen dazu, vor einer Kontamination der Kleidung zu schützen und das Risiko einer Verschleppung des Erregers zu mindern.

Wie sollte zum Einsammeln genutzte Kleidung gesäubert werden?

Kontaminierte Kleidung sollte bei mindestens 60°C gewaschen und Gerätschaften sowie gebrauchte Schutzanzüge sollten z.B. mit Peressigsäure oder einem anderen geeigneten Desinfektionsmittel (www.desinfektion-dvg.de/index.php?id=1800) mit ausreichender Einwirkzeit behandelt werden. Einmal-Atemschutzmasken sind nach Gebrauch in einem Müllbeutel zu entsorgen. Das beim Bergen der Vögel getragene Schuhwerk ist zu reinigen und zu desinfizieren, bevor der Ort verlassen wird, an dem die Kadaver gesammelt wurden, um eine Verschleppung des Erregers zu vermeiden.

Besteht für Jäger, die Geflügel halten, ein besonderes Risiko?

Ja, in diesem Fall besteht ein großes Einschleppungsrisiko. Daher sollten insbesondere Geflügel haltende Jäger den Kontakt zu toten Vögeln meiden und sie nicht verbringen. Vor Betreten von Geflügelhaltungen müssen unbedingt die Biosicherheitsvorkehrungen beachtet werden, insbesondere das Anlegen von bestandseigener Schutzkleidung und ein Schuhwechsel. Die aktuellen Hinweise der DVG für Tierhalter sollten hierbei beachtet werden: www.desinfektion-dvg.de/index.php?id=2119

Wie können Jäger die örtlichen Behörden beim Monitoring unterstützen?

Jäger können die Behörden unterstützen, indem sie dem Veterinäramt Totfunde von Vögeln melden. Soweit die zuständige Veterinärbehörde es anordnet, kann die Entnahme von Tupferproben aus Rachen und Kloake (kombinierter Tupfer) von geschossenen Wasservögeln das aktive Monitoring (Untersuchung von gesunden oder gesund erlegten Vögeln) unterstützen. Die Proben sollten flüssigkeitsdicht und gekennzeichnet (Name des Einsenders, Datum und Fundort) an das Veterinäramt geschickt werden.

Weitere Informationen:

Aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes (Stand: 18. November 2016): http://bit.ly/2fR83Ph

Vogelgrippe

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza

(im Landkreis Uelzen)

Aufgrund des § 13 der Geflügelpest-Verordnung werden hiermit nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
Sämtliches im Landkreis Uelzen gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab sofort bis auf weiteres ausschließlich
1. in geschlossenen Ställen oder
2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung),

zu halten.

Stockentenpaar
Copyright: B.Heukamp

Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme wird im öffentlichen Interesse angeordnet.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Zur Begründung siehe folgenden Link:
http://www.uelzen.de/desktopdefault.aspx/tabid-4352/8697_read-73799/

Uelzen, 18.11.2016

Die Allgemeinverfügung ist einsehbar im Internetportal des Landkreises Uelzen unter der Adresse www.uelzen.de, dort unter dem Pfad „Bürger“, „Aktuelles“, „Bekanntmachungen“.