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Beprobung von (Un-) fallwild (Schwarzwild)

Beprobung von Fall- und Unfallwild beim Schwarzwild

Die ASP rücht ständig näher. Beprobung von Unfall- und Fallwild von Schwarzwild ist Pflicht.  ASP frü zu erkennen ist nur durch konsequentes Beproben möglich. Jeder Jäger sollte immer ein entsprechendes Set zur Beprobung von Fall- und Unfallwild im Handschuhfach seines Jagdwagens haben.

Probenbegleitschein

Seit 4/2021 gibt es einen NEUEN Probenbegleitschein, der unbedingt zu verwenden ist!
Diesen gibt es hier zum Download: >>> Probenbegleitschein 2021
Der alte Schein kann und darf nicht mehr genutzt werden.

Diensthandy

Hat der Jäger Probleme bei der Probenentnahme, kann er die Diensthandynummer des Veterinäramtes anrufen:

0151 – 426 134 80

Ablaufplan:

Erreichbarkeit Amtstierarzt am Wochenende

Der diensthabende Amtstierarzt ist von Fr. 12.00 h bis Mo. 8.00 Uhr über ein Diensthandy (0151/42613480) erreichbar. Diese Nummer ist am Wochenende auch dem AB des Veterinäramtes (0581/82736) zu entnehmen.

Risikobewertung und Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen

Link zur Risikobewertung des FLI

Einen aktuellen Link zur Risikobewertung des FLI zur Einschleppung der ASP finden Sie hier:
>>>> Risikobewertung des FLI zur Einschleppung der ASP

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00003303/ASP_Risikobewertung_2017-07-12.pdf

Ein Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen

gibt es hier zum Download:
merkblattbeprobungwildschwein
>>>>> Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen

( Beachte: es gibt Vorder- und Rückseite)