Erster Fall der Afrikanischen Schweinepest in Ungarn

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat heute den ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Ungarn bestätigt. Der Deutsche Jagdverband ruft Jagdreisende nach Ungarn zu größtmöglicher Vorsicht und Mitwirkung bei der Seuchenprävention auf.

(Berlin, 24. April 2018) Die Afrikanische Schweinepest ist erstmals in Ungarn aufgetreten. Das bestätigte die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) am 23. April 2018. Das verendete Wildschwein wurde bereits am 20. April im Kreis Heves in Nord-Ungarn gefunden, etwa 350 Kilometer östlich von der österreichischen Grenze entfernt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) ruft zum Beginn der Jagd auf den Rehbock im Mai Ungarnreisende zu besonderer Vorsicht auf. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) informiert Auslandsjäger, wie sie bei der Seuchenprävention mitwirken können.

Jäger sollten nach dem Jagdaufenthalt ihre Ausrüstung wie Messer, Bekleidung und Stiefel noch im Gastland sorgfältig reinigen und desinfizieren. Das BMEL empfiehlt Jägern, die mit dem eigenen Auto anreisen, dieses möglichst nicht für Revierfahrten zu nutzen und noch vor Antritt der Rückreise zu desinifizieren. Schwarzwild-Trophäen müssen ebenfalls desinifiziert sein. Der Import von Wurst, Fleischwaren oder Hundefutter aus Restriktionszonen sollte unbedingt vermieden werden. Sollte der Jäger gleichzeitig Schweinehalter sein, bittet das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Jagdreisen in betroffene Gebiete zu verzichten.
Quelle: Pressemitteilung des DJV

Neue Jagdhunde-Unfallversicherung – Rahmenvertrag

Neuer Rahmenvertrag zw. LJN und VGH für eine Jagdhunde-Unfallverischerung

Unfälle von brauchbaren Jagdhunden aller Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Drück- und Treibjagden durch den neuen Rahmenvertrag zwischen LJN u. VGH sind mit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 versichert.

Der Versicherungsschutz

  • erstreckt sich auf nach landesrechtlichen Bestimmungen jagdlich brauchbare Jagdhunde bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
  • umfasst ausschließlich Unfallereignisse in  Niedersachsen sowie in angrenzenden Bundesländern.
  • Leistungen aus der Versicherung gibt es bei Tod, Nottötung und Verletzung des Hundes infolge eines Unfalles während einer Gesellschaftsjagd, (z.B. wenn der Hund angefahren oder von einer Sau geschlagen wird).
  • Die Leistungen sind gedeckelt:
    – Versicherungssumme: 4.000 EUR (Tod 2.000 EUR) für jeden geprüften Hund und Schadensfall.
    – Für jeden Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR. – Jagdhunde in Ausbildung –> halbierte  Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz erlischt bei  in jagdlicher Abrichtung befindlichen Jagdhunden spätestens zum Ende des dritten Lebensjahres.
    – Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten.

 

Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML). Neue Jagdhunde-Unfallversicherung – Rahmenvertrag weiterlesen