Neuer Paragraph 28a BJAgdG zu invasiven Arten

Änderung im Bundesjagdgesetz zu invasiven Arten

Ende Juni 2017 hat der Bundestag verschiedene Änderungen von Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz beschlossen. Damit möchte man die weitere Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten eindämmen. Dadurch werden auch die Vorgaben der entsprechenden EU-Verordnung Nr. 1143/2014  umgesetzt.

Wildarten, die zu den invasiven Arten zählen sind beispielsweise Nutria und Waschbär.

Nutria Waschbaer

Neu ist §28a BJagdG (hier der Wortlaut):

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