Vogelgrippe

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza

(im Landkreis Uelzen)

Aufgrund des § 13 der Geflügelpest-Verordnung werden hiermit nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
Sämtliches im Landkreis Uelzen gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab sofort bis auf weiteres ausschließlich
1. in geschlossenen Ställen oder
2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung),

zu halten.

Stockentenpaar
Copyright: B.Heukamp

Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme wird im öffentlichen Interesse angeordnet.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Zur Begründung siehe folgenden Link:
http://www.uelzen.de/desktopdefault.aspx/tabid-4352/8697_read-73799/

Uelzen, 18.11.2016

Die Allgemeinverfügung ist einsehbar im Internetportal des Landkreises Uelzen unter der Adresse www.uelzen.de, dort unter dem Pfad „Bürger“, „Aktuelles“, „Bekanntmachungen“.

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